Welche Fachkräfte unterstützen den Arbeitgeber bei der Arbeit?
Die Beratung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dient der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitsschutz und Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes (§ 3 Absatz 1 ASiG).
Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen?
Der Arbeitgeber ist nach § 5 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie § 2 DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, in seinem Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Er hat dabei folgende Möglichkeiten: Beauftragung eines überbetrieblichen Dienstes (§ 19 ASiG).
Ist der Arbeitsort verbindlich festgelegt und enthält keine Öffnungsklausel?
Ist der Arbeitsort dagegen verbindlich festgelegt und enthält der Arbeitsvertrag keine Öffnungsklausel, wird die Versetzung an einen anderen Standort ohne Zustimmung des Mitarbeiters kaum möglich sein.
Wann ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft getreten?
In Deutschland ist daher im Jahr 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Kraft getreten, das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“.
Was hat der Arbeitgeber mit Maske zu tun?
Zudem hat der Arbeitgeber auch die Fürsorgepflicht, seine Arbeitnehmer so gut es geht zu schützen. Wenn das Tragen der Maske Ihnen jedoch körperliche und gesundheitliche Probleme bereitet, sollten Sie vorab mit Ihrem Arbeitgeber sprechen.
Was darf der Arbeitgeber zum Schutz seiner Angestellten tun?
Was der Arbeitgeber zum Schutz seiner Angestellten tun darf und muss, hängt mit den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzes sowie mit der sogenannten Fürsorgepflicht zusammen, die sich unter anderem auf § 618 BGB stützt. Generell gilt, Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Angestellte ihre Arbeit gefahrlos ausüben können.
Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen die Rückgabe von Arbeitsmitteln?
Wegen der verspäteten Rückgabe von Arbeitsmitteln und Geschäftsunterlagen kommen darüber hinaus Ansprüche auf Schadensersatz und Nutzungsentschädigung in Betracht. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsmitteln steht dem Arbeitnehmer selbst dann nicht zu, wenn er eigene Ansprüche gegen den Arbeitgeber, z. B. auf Restlohn, hat.