Welche Förderung gibt es für Selbständige?
Für den Gründungszuschuss können Sie bei der Arbeitsagentur einen Antrag stellen. Dieser Zuschuss richtet sich an Selbständige, die Arbeitslosengeld I in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Sie müssen zum Zeitpunkt des Beginns der Selbständigkeit mindestens für einen Tag ALG I erhalten haben.
Wie bekommt man WeGebAU?
Wo kann ich einen Antrag für WeGebAU stellen? Unternehmen haben die Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zu beantragen, wenn sie Mitarbeiter durch WeGebAU während der Arbeitszeit weiterqualifizieren möchten.
Werde Zukunftsstarter?
Die Initiative „Zukunftsstarter“ hilft jungen Erwachsenen wie Ihnen dabei, einen neuen Anlauf für eine Aus- oder Weiterbildung zu nehmen. Und sie unterstützt Sie auf Ihrem Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance und werden Sie Zukunftsstarter!
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz ist als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat das bisherige Programm WeGebAU abgelöst. Im Vergleich zu WeGebAU wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildung ausgeweitet und die bisherige Zielgruppe erweitert.
Was ist QCG?
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) ergeben sich seit 01.01
Wo kann man sich bezüglich Qualifizierungsmöglichkeiten informieren?
Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich des Qualifizierungschancengesetzes an. Sollte der Wunsch bestehen, eine unabhängige, auf das Gesetz spezialisierte dritte Partei hinzuzuziehen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit uns.
Wer führt die Weiterbildung durch?
Meister oder Techniker. Wenn Sie eine Berufsausbildung in Industrie und Handwerk absolviert haben, kommt der Meister oder Techniker als geeignete Weiterbildung nach der Ausbildung für Sie in Frage.
Kann eine Nebentätigkeit abgelehnt werden?
Der Grundsatz Der Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit also grundsätzlich nicht verbieten. Dies ergibt aus der grundgesetzlich geschützten Garantie der Berufsfreiheit.
Kann mir mein Chef eine Nebentätigkeit verbieten?
Grundsätzlich gilt: Ein vertraglich vereinbartes generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unwirksam, und der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht kündigen, nur weil er auch noch woanders arbeitet. Ein Arbeitnehmer kann daher grundsätzlich in seiner Freizeit einem Nebenjob nachgehen.