Welche Förderung erhalten sie für Kindertageseinrichtungen?
Die Gebäude sind als Kindertageseinrichtungen oder als Räumlichkeiten für die Kindertagespflege zu nutzen. Die Förderung erhalten Sie für Investitionen zur Schaffung oder Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren durch Neubau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung von Gebäuden.
Was ist ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf in der inklusiven Schule?
Ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf ist somit ein zentraler Bestandteil der inklusiven Beschulung von Kindern mit einer Behinderung oder von Kindern, die von Behinderung bedroht sind. Mit der Einführung und der Umsetzung der inklusiven Schule im Jahre 2013 gilt:
Wie ist der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufgehoben?
Ein einmal festgestellter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann bei Bedarf verändert oder auch aufgehoben werden. In der Grundschule ist hierbei in der 4. Klasse – zum Wechsel der Schulform und dem Übergang nach Klasse 5 – zwingend das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes erneut einzuleiten.
Welche Ziele hat die Bundesregierung für die Kinderbetreuung?
Der nachhaltige Ausbau der Tagesbetreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Gute Kinderbetreuung und frühe Förderung aller Kinder ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Seit dem 1.
Wann gibt es einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren?
Seit dem 1. August 2013 gibt es für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Finanzierung von Investitionen zum Ausbau und zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren.
Welche Bundesländer gibt es für Kinderbetreuungsfinanzierung?
Außerdem gilt in folgenden Bundesländern weiterhin das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, das Träger und Kindertageseinrichtungen fördert. Zuschüsse gibt es noch für einige Jahre in Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.