Welche Formalitäten sind bei Eröffnung eines Girokontos zu erledigen?
Folgende Unterlagen benötigen sie zur Kontoeröffnung
- Ein amtliches und gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
- Im Fall einer Verschuldung eine Schuldenselbstauskunft des KSV.
- Im Falle eines Gehaltskontos einen Lohnnachweis / Einkommensnachweis.
Wie läuft eine Kontoeröffnung ab?
Die Kunden füllen die Antragsformulare für die Kontoeröffnung entweder zu Hause am Computer aus oder aber in einer Filiale der ausgewählten Bank. Inzwischen bieten viele Banken aber neben dem Postident-Verfahren auch das Videoident-Verfahren an. Dazu genügt eine Videoverbindung am Computer.
Was brauche ich um ein Konto in Österreich zu eröffnen?
Wie bei vielen anderen Prozessen in Österreich auch, musst du dir einige Unterlagen zurechtlegen. Um ein Girokonto zu eröffnen, wirst du folgende drei Dinge verifizieren müssen: Identität (Reisepass oder Personalausweis) Wohnsitz (normalerweise über deinen Meldezettel und eine Gas-, Wasser- oder Stromrechnung)*
Welche Dokumente braucht man um ein Bankkonto zu eröffnen?
Um ein Konto erfolgreich zu eröffnen, muss der Kunde voll geschäftsfähig bzw. volljährig (18 Jahre) sein. Außerdem braucht er zur Verifizierung seiner Identität unbedingt eine aktuelle Meldebestätigung, einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Kann ich einfach ein neues Konto eröffnen?
Nur bei voller Geschäftsfähigkeit kann in Deutschland ein Girokonto eröffnet werden. Diese wird zwar nicht immer erst mit der Volljährigkeit erreicht, die meisten Banken verlangen bei Minderjährigen gewöhnlich aber dennoch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Haben Konto Österreich?
Einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto gibt es in Österreich bislang noch nicht. Zwar wird seit Langem über das Recht auf ein Basiskonto diskutiert, aber nur wenige Banken stellen tatsächlich ein Guthabenkonto für bonitätsschwache Menschen bereit.
Welche Unterlagen für Kontoeröffnung Kind?
Minderjährige. Für die Kontoeröffnung legen beide Eltern und das Kind den Personalausweis oder Reisepass vor. Hat das Kind noch keinen Ausweis oder Pass, dient die Geburtsurkunde als Legitimation. Außerdem ist die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes notwendig.