Welche Formen häuslicher Gewalt sind gesetzlich bedroht?
Fast alle Formen häuslicher Gewalt stellen Handlungen dar, die gesetzlich mit Strafe bedroht sind: Häusliche Gewalt ist kein eigener Straftatbestand. In Frage kommen zahlreiche Straftatbestände, die im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt ein polizeiliches Tätigwerden von Amts wegen auslösen, denn häusliche Gewalt ist nie Privatsache.
Was ist zwischen häuslicher und körperlicher Gewalt?
Bei häuslicher Gewalt wird üblicherweise zwischen psychischer Gewalt (oft auch verbale Gewalt genannt) und körperlicher Gewalt unterschieden. Diese Unterscheidung mag recht logisch klingen, tatsächlich ist es in meinem Erleben so, dass noch nie körperliche Gewalt ein Thema war, ohne dass nicht schon vorher verbale…
Wie fängt häusliche Gewalt an?
Tatsächlich fängt häusliche Gewalt meist viel früher an, lange vor den ersten Schlägen. Bei häuslicher Gewalt wird üblicherweise zwischen psychischer Gewalt (oft auch verbale Gewalt genannt) und körperlicher Gewalt unterschieden.
Ist das Opfer von häuslicher Gewalt strafbar?
Wenn das Opfer häuslicher Gewalt am Körper verletzt, vergewaltigt, genötigt oder eingesperrt wird, dann sind das alles Fälle von strafbaren Handlungen – und dann ist die Polizei verpflichtet, eine Anzeige aufzunehmen. Diese wird dann an die Amts- oder Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Was sind die Opfer von häuslicher Gewalt?
Obwohl die Zahlen belegen, dass auch Männer häusliche Gewalt erleben, sind bei allen Delikten häuslicher Gewalt überwiegend Frauen die Opfer. Die genannte Statistik des Bundeskriminalamts zeigt, dass bei den Delikten Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe mit über 98 Prozent fast ausschließlich Frauen betroffen sind.
Was sind die Varianten von häuslicher Gewalt?
Nötigung, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Mord sind nur einige Varianten von häuslicher Gewalt. Die Opfer sind in den meisten Fällen Frauen. Begangen werden die Taten von den Partnern oder Ex-Partnern.
Warum entsteht häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt entsteht nicht – wie z. B. bei einer Kneipenschlägerei – aus einer konkreten Situation heraus. Sie ist vielmehr Ausdruck eines andauernden Macht- und Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Täter bzw. Täterin und Opfer. Beziehungen, in denen Gewalt ausgeübt wird, unterliegen häufig einer Eigendynamik, die einem bestimmten Muster folgt.