Welche Fragen darf ich als Bewerber nicht stellen?

Welche Fragen darf ich als Bewerber nicht stellen?

Vorstellungsgespräch: Verbotene Fragen

  • Manche Frage darf ein Arbeitgeber einem Bewerber nicht stellen.
  • Schwangerschaft.
  • Kinderwunsch bei Frauen.
  • Religionszugehörigkeit, politische Gesinnung.
  • Vorstrafen.
  • Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Vermögensverhältnisse.
  • Krankheiten.

Was kommt bei einem Interview an?

Maike: Bei einem Interview kommt es nicht nur auf die Auswahl des Interviewpartners an, sondern auch auf die Art der Fragen. Du kannst zum Beispiel auflockernde und humorvolle Fragen nutzen, die nicht nur das Interview lockerer gestalten, sondern Deinem Magazin auch mehr Persönlichkeit verleihen und es menschlicher wirken lassen.

Wie ist die Beweislast der Einwilligung zur Veröffentlichung des Interviews?

Wenn also der Interviewte einen Gesprächstermin wahrnimmt, so verfügt er über sein Recht am eigenen Wort. Sollte es doch einmal zum Streit kommen, ob eine Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben wurde, so trägt die Beweislast der Einwilligung hier regelmäßig der Interviewer bzw. der Verwender des Interviews, wie z.B. eine Zeitung.

Ist ein Interview zustande gekommen?

Ob ein Interview zustande kommt, entscheidet sich meist schon bei der ersten Kontaktanfrage. Deshalb ist es hier besonders wichtig, dass Du Deinen potentiellen Interviewpartner für Dich gewinnen kannst. Am besten ist es, wenn Du die erste Kontaktaufnahme per E-Mail formulierst. Sollte es gar nicht anders gehen, kannst Du natürlich auch anrufen.

Ist ein Interview interessant für dich?

Maike: Ja, denn ein Interview kann auch das Layout Deines Artikels interessanter gestalten. So lässt sich ein Interview im Wortlaut oft schnell und gut scannen. Gleiches gilt auch für Interviews, bei denen Zitate hervorgehoben wurden oder in Infoboxen platziert sind.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben