Welche Fragen muss man im Vorstellungsgespräch beantworten?
Zulässig sind stets solche Fragen, die für die zu besetzende Stelle relevant sind: Dies gilt insbesondere für Fragen nach dem beruflichen Werdegang, nach Zeugnis- und Prüfungsnoten. Die Frage nach Sprachkenntnissen ist ebenfalls erlaubt, soweit diese Qualifikation ein Kriterium für die zu besetzende Stelle ist.
Welche Fragen dürfen im Vorstellungsgespräch gestellt werden?
Warum dürfen Arbeitgeber diese Fragen nicht stellen?
Vorstellungsgespräch: Diese Fragen dürfen Arbeitgeber nicht stellen. Grundsätzlich dürfen Sie nicht nach den finanziellen Verhältnissen des Bewerbers fragen. Es sei denn Sie möchten z. B. einen Kassierer für ein Geldinstitut einstellen oder vergeben eine Position mit Prokura.
Was ist das Fragerecht des Arbeitgebers?
Das Fragerecht des Arbeitgebers besteht jedenfalls nur insoweit, als dass die Fragen für das potentielle Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind. Bewerberinnen geraten in Vorstellungsgesprächen immer wieder in die Situation danach gefragt zu werden, ob sie schwanger sind oder evtl. zukünftig eine Schwangerschaft geplant haben.
Ist die Frage für das Arbeitsverhältnis relevant?
Nur wenn die Frage für das Arbeitsverhältnis relevant ist, darf sie gestellt werden. Ein Beispiel wäre eine ansteckende Krankheit bei medizinischem oder Pflegepersonal. Die Frage nach früheren – auskurierten – Krankheiten ist allgemein unzulässig. Fragen nach dem Partner oder dessen Tätigkeit sind unzulässig.
Wie lernen wir die Frage im Bewerbungsgespräch an deinen Arbeitgeber zu stellen?
Aus diesem Grund ist die Frage sehr gut geeignet, um sie im Bewerbungsgespräch an deinen potentiellen Arbeitgeber zu stellen. Wie lernen wir bereits früh: Es gibt keine dummen Fragen. Das mag wohl in den meisten Fällen stimmen, aber gerade im Vorstellungsgespräch stolpern Bewerber schnell über schlechte Rückfragen.