Welche Fragen vor Mietvertrag?

Welche Fragen vor Mietvertrag?

Zehn wichtige Fragen zum neuen Mietvertrag

  1. Wie hoch ist die Miete im Vergleich zur ortsüblichen Miete?
  2. Was steht im Vertrag zu Mieterhöhungen?
  3. Wie hoch sind die Nebenkosten und wie werden sie berechnet?
  4. Was steht im Energieausweis?
  5. Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig, muss ich Laub kehren und Schnee schippen?

Was muss in einem Mietvertrag alles drin stehen?

Der notwendige Inhalt des Mietvertrages. Jeder Mietvertrag muss zu seiner Wirksamkeit die zwingend notwendigen Vertragsbestandteile regeln. Dies sind die Parteien des Vertrages, das Mietobjekt, die Höhe der Miete, die Dauer des Mietvertrages und der Zweck der Mietnutzung.

Welche Angaben darf Vermieter verlangen?

Nach dem Besichtigungstermin, wenn der potenzielle Mieter an der Wohnung interessiert ist, darf der Vermieter folgende Daten erheben und speichern: weitere Kontaktdaten, z.B. Anschrift, Faxnummer. weitere Angaben zur Identität, z.B. das Geburtsdatum. Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Was sollten Vermieter beachten?

Um dies tun zu können, sollte er dem Mietinteressenten eine Reihe von Fragen stellen, die Aufschluss über seine Zahlungsfähigkeit, aber auch über andere Eigenschaften, Vorlieben oder Absichten des Interessenten geben. Auch interessant: Wohnung privat vermieten: Was müssen Vermieter beachten? (von der Mietersuche bis zur Übergabe)

Kann der Vermieter nach einem Kinderwunsch gefragt werden?

Wenn Sie nach einer Mitgliedschaft im Verein gefragt werden, und in üblichen Freizeit- / Sportvereinen aktiv sind, können Sie dies zutreffend beantworten. Fragt der Vermieter nach einem bestehenden Kinderwunsch, hegt er vielleicht den Hintergedanken, Sie dann von der Bewerberliste zu streichen.

Kann der Vermieter einen Mietausfall in Kauf nehmen?

Kein Vermieter wird einen Mietausfall in Kauf nehmen, wenn er es nicht muss. Verzichten Sie besser auf alles, was den eiligen und gestressten Vermieter unnötig Zeit kostet. Fragen zu den Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten oder Schulen in der Umgebung sind sicherlich interessant.

Kann der Vermieter eine Eigenauskunft verlangen?

Sie können aber in der Selbstauskunft verlangen, dass der Mietinteressent selbst bei der Schufa eine Eigenauskunft beantragt. Sollte er sich weigern, ist Vorsicht angebracht. Auch Banken erteilen an Privatpersonen keine Auskünfte. Der Mietinteressent kann allerdings eine Auskunft anfordern, die er auf Wunsch des Vermieters vorlegen kann.

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