Welche Fragen werden beim scheidungstermin gestellt?
Der Richter fragt die Beteiligten, wie lange sie getrennt leben und ob sie geschieden werden möchten. Dann werden die Rentenanwartschaften kurz besprochen und der Versorgungsausgleich geregelt. Das war es in der Regel schon, wenn nicht im Verbund noch andere Fragen wie Unterhalt oder ähnliches mit „eingeklagt“ wurden.
Was ist eine Scheidung?
Eine Scheidung ist nichts, was Sie mal eben so erledigen. Es gibt Themen, wie Scheidungskosten und Scheidungsfolgen, über die Sie sich informieren sollten. Dennoch haben Sie es teils selbst in der Hand, Ihr Scheidungsverfahren so abzuwickeln, dass Sie möglichst ohne allzu große Komplikationen geschieden werden und in Ihr neues Leben starten können.
Wie kann ich eine Scheidung einreichen?
Die Scheidung einreichen: Dann führen erste Schritte oft zum Makler. Falls Sie mit Ihrem Partner übereingekommen sind, dass Sie derjenige sind, der ausziehen wird, sollten Sie sich nun nach einer neuen Wohnung umsehen. Ist eine Einigung nicht möglich, auch nicht durch bspw. eine Mediation, sollten Sie beim Gericht die Wohnungszuweisung beantragen.
Ist einer der Ehegatten nicht einverstanden mit der Scheidung?
Ist einer der Ehegatten mit der Scheidung nicht einverstanden und leben die Eheleute länger als 1 Jahr, aber noch keine 3 Jahre getrennt, so muss das Scheitern der Ehe von demjenigen getroffen werden, der den Scheidungsantrag stellt. In diesem Fall ist es wichtig, dem Gericht die Scheidungsgründe mitzuteilen.
Wie kann ich eine einvernehmliche Scheidung beauftragen?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt. Alternativ können Sie hier einen Beratungstermin ausmachen. Bei einer Scheidung sind viele Dinge zu berücksichtigen, die erhebliche finanzielle und persönliche Konsequenzen für Sie haben können. Der Rechtsanwalt, den Ihr Ehegatte beauftragt hat,…