Welche freiwilligen Interessenvertretungen gibt es in Österreich?
Die bekanntesten Interessenvertretungen sind die Kammern (Kammer für Arbeiter und Angestellte – AK; Wirtschaftskammer Österreich – WKO; Landwirtschaftskammer – LK; Kammern der freien Berufe), daneben die freien Verbände (Vereinigung der Österreichischen Industrie [= Industriellenvereinigung – IV] und Österreichischer …
Welche Sozialpartnerschaften gibt es in Österreich?
Die Sozialpartnerschaft in Österreich umfasst auf Bundesebene vier Verbände: auf Arbeitgeberseite die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ), auf der Arbeitnehmerseite die Bundesarbeitskammer (BAK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB).
Was versteht man unter gesetzlicher Interessenvertretung?
Die gesetzlichen Interessenvertretungen sind durch Spezialgesetze eingerichtet, die ihren Aufbau, Kompetenzen, Mitgliedschaft, Finanzierung usw regeln. Es handelt sich um die sog Kammern. Ihnen kommt Rechtsfähigkeit und Umlagenhoheit zu, es besteht Pflichtmitgliedschaft.
Welche Interessenvertretung gibt es?
Zur Interessenvertretung zählen aber auch Betriebsräte, Personalräte, Schülerräte, Fachschaftsräte, Elternversammlungen in Schulen und Kindergärten, Heimräte in Seniorenanlagen und viele mehr im Bereich der Selbstverwaltung und Mitbestimmung.
Was versteht man unter österreichische Sozialpartnerschaft?
Die Sozialpartnerschaft ist die Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessenverbände Österreichs untereinander und mit der Regierung.
Wie heißt der gesetzlich vorgeschriebene Interessenvertreter der Arbeitnehmer?
Gesetzliche Arbeitnehmendenvertretung (Pflichtmitgliedschaft für alle unselbständigen Angestellten und Arbeitenden): Die Kammer für Arbeiter und Angestellte (kurz: Arbeiterkammer oder AK) vertritt und fördert die sozialen, rechtlichen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmenden.