Welche Gebrauchtwagen Garantie?
Es gibt also eine Gebrauchtwagengarantie beim Händler. Diese gesetzliche Gebrauchtwagengarantie wird Sachmängelhaftung genannt und bietet Vorteile für jeden privaten Käufer bei einem kommerziellen Anbieter.
Hat man auf Gebrauchtwagen Garantie?
Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf beträgt zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit haftet der Händler dafür, dass das Auto beim Kauf frei von Mängeln war. Für solche Schäden haftet er dann in der Folge nicht mehr, weil sie dem Käufer bekannt waren.
Wie lange hat man Garantie Auto?
Zwei Jahre Neuwagengarantie ist bei deutschen Autohersteller üblich. Dass da noch Spielraum ist, zeigt ein Blick ins Ausland: Dort gibt es meist vier Jahre, bei asiatischen Herstellern sogar oft bis zu sieben Jahre für Mängel gerade.
Ist die Garantie einheitlich geregelt?
Es ist daher den Garantiebestimmungen zu entnehmen, ob ein bestimmter Schaden (z.B. Lack- oder Rostschäden) bzw. dessen Beseitigung von der Garantie erfasst wird oder nicht. Die Laufzeit, also die Dauer der Garantie ist ebenso Sache der Vertragsbestimmungen und nicht einheitlich geregelt.
Wie lange ist die Garantie eingehalten?
Garantie ist freiwillig, der Hersteller kann sie an Bedingungen knüpfen (zum Beispiel die Einhaltung aller Inspektionen). Werden diese nicht eingehalten, erlischt die Garantie. Ihre Laufzeit beträgt in der Regel zwei oder drei Jahre und deckt keine Schäden durch Fremdeinwirkung, etwa Vogelkot. Ansprüche sind kaum durchsetzbar.
Wie lange ist die Gewährleistung für das Auto abgedeckt?
Beim Privatverkauf kann die Gewährleistung für das Auto ausgeschlossen werden. Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr reduziert werden, wenn der Tag der Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt. Der Verschleiß gewisser Bauteile (z.B. Reifen, Keilriemen) ist nicht durch die Gewährleistung abgedeckt.
Wie kann die Gewährleistungsfrist reduziert werden?
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr reduziert werden, wenn der Tag der Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt. Der Verschleiß gewisser Bauteile (z.B. Reifen, Keilriemen) ist nicht durch die Gewährleistung abgedeckt.