Welche Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht gepfändet werden?
Kleidung, Wäsche, Betten und Küchengeräte können meist nicht gepfändet werden – es sei denn, es handelt sich um besonders luxuriöse Gegenstände. Das gilt auch fürs Fahrrad, den Staubsauger und Ihre Uhr. Sie dürfen all das behalten, was für eine bescheidene Lebensführung notwendig ist.
Was darf zu Hause gepfändet werden?
Möbel, Bett, Sofa, Tische, Stühle, Küchengeräte, Staubsauger, Waschmaschine Kleidung. Fernseher dürfen nur gepfändet werden, wenn mehrere Fernseher vorhanden sind. Auch Bargeld darf nur bis zu einer bestimmten Höhe gepfändet werden. Auch nicht abbezahlte Gegenstände dürfen nicht gepfändet werden.
Sind steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen Pfändbar?
Spesen sind Aufwandsentschädigungen für Kosten, die dem Arbeitnehmer entstanden sind. Deshalb sind sie in der Regel auch nicht pfändbar – weder im Rahmen der Zwangsvollstreckung noch während der Insolvenz des Arbeitnehmers.
Sind steuerfreie Zuschläge Pfändbar?
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Sind erfolgsprämien Pfändbar?
5 Antworten. Es kommt darauf an, wie diese Prämie bezeichnet wird bzw. um was für eine Prämie es sich handelt. Nach deutschem Gesetz sind nicht alle Prämien ganz oder prozentualanteilig pfändbar, z.B. ergebnis- oder leistungsbezogene Prämien.
Kann das Weihnachtsgeld gepfändet werden?
Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 500 Euro brutto pfändungsfrei. Bei einem Weihnachtsgeldzuschuss von 1.100 Euro dürfen 600 Euro brutto gepfändet werden. 500 Euro brutto dürfen Sie als Schuldner gemäß § 850 a Ziffer 4 ZPO behalten. Sie müssen Ihr Weihnachtsgeld also nur zum Teil Ihren Gläubigern überlassen.
Kann Urlaubsgeld gepfändet werden?
Der Lohn, der Ihnen während Ihrer Urlaubstage weitergezahlt wird, ist das Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt ist Bestandteil des normalen Lohns (bezahlter Urlaub) und darf gepfändet werden. Das zusätzlich gezahlte Urlaubsgeld gehört zu den Sonderzahlungen und ist hingegen nicht pfändbar!