Welche Gerichte sind für das Zivilrecht zuständig?
Für das Zivilrecht sind ordentliche Gerichte zuständig, in diesem Fall das Bezirksgericht . Das Bezirksgericht entscheidet, dass Frau Maier die Bäume entfernen und die Kosten dafür übernehmen muss. Sie akzeptiert diese Entscheidung nicht und legt Berufung gegen dieses Urteil ein.
Was ist ein Gerichtsgutachten?
Bei einem Gerichtsgutachten handelt es sich um einen Sachverhalt, bei dem ein Sachverständiger von der Seite eines Gerichts einberufen wird. Eine Privatperson fordert das Gutachten also nicht an, denn dann würde es sich -wie der Name schon sagt- um ein Privatgutachten handeln.
Was ist die „ordentliche Gerichtsbarkeit“?
Die sogenannte „ordentliche Gerichtsbarkeit“ entscheidet in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Mehr über das Zivilrecht und das Strafrecht erfährst du im Kapitel „Welche Gerichtsverfahren gibt es?“.
Ist die Staatsanwaltschaft zuständig für die Anklage?
Beispielsweise ist für die Anklage die Staatsanwaltschaft zuständig, für das Urteil sind die RichterInnen zuständig. Diese „Rollenaufteilung“ gab es allerdings nicht immer: Bis ins 19. Jahrhundert wurden in Österreich von derselben Stelle sowohl die Anklage erhoben als auch das Urteil gefällt.
Welche Gerichte gibt es in Österreich?
Mehr über das Zivilrecht und das Strafrecht erfährst du im Kapitel „Welche Gerichtsverfahren gibt es?“. Zu den „ordentlichen Gerichten“ gehören in Österreich die Bezirksgerichte, die Landesgerichte, die Oberlandesgerichte und der Oberste Gerichtshof.
Was kann der Richter an der Gerichtsverhandlung sagen?
Sofern Referendare an dem Termin teilnehmen, werden auch diese in das Protokoll aufgenommen. Während der Gerichtsverhandlung hat grundsätzlich der Richter das Wort. Wer sich äußern möchte, kann dem Richter dezent den Hinweis geben, dass er etwas sagen möchte. Sofern die Partei anwaltlich vertreten ist, sollte dies mit dem Anwalt abgestimmt werden.
Was gehören zu den „ordentlichen Gerichten“ in Österreich?
Zu den „ordentlichen Gerichten“ gehören in Österreich die Bezirksgerichte, die Landesgerichte, die Oberlandesgerichte und der Oberste Gerichtshof. Nachgefragt: Warum spricht man von einem „ordentlichen“ Gericht? Bis Mitte des 19. Jahrhunderts war es in der Monarchie Österreich-Ungarn üblich, dass Gerichte mit Beamten besetzt waren.