Welche Gerichte sind im Ermittlungsverfahren zustandig?

Welche Gerichte sind im Ermittlungsverfahren zuständig?

Im Ermittlungsverfahren ist dafür der Ermittlungsrichter zuständig, nach Erhebung der öffentlichen Klage das mit dieser Klage befasste Gericht. Davon zu unterscheiden ist wiederum die sog. vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO.

Wie kann ich ein Gerichtsverfahren einleiten?

Um ein Gerichtsverfahren einzuleiten, muss der Kläger eine Klageschrift verfassen und bei Gericht einreichen. Das Gericht stellt daraufhin die Klageschrift dem Gegner zu und fordert ihn innerhalb einer bestimmten Frist zur Stellungnahme auf.

Kann ein langwieriger Gerichtsverfahren vermieden werden?

Ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren kann also vermieden werden. Dies empfiehlt sich, wenn die Forderung unstreitig ist, also der Schuldner vermutlich nichts gegen den Zahlungsanspruch einwenden wird. Ist der geltend gemachte Anspruch streitig, sind also Einwendungen des Schuldners zu erwarten,…

Was ist eine Gerichtsverhandlung in Deutschland?

Dort können Sie direkt mit einem passenden Fachanwalt sprechen oder sich zu einem möglichen Wechsel beraten lassen. Gerichtsverhandlungen unterliegen in Deutschland in allen Gerichtsbarkeiten einem eigenen, festgelegten Ablauf. Er garantiert ein ordnungsgemäßes und rechtssicheres Verfahren und ist daher per Gesetz normiert.

Wie entscheidet die Staatsanwaltschaft über das Ermittlungsverfahren?

Am Ende des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie öffentliche Anklage erheben will oder aber das Verfahren einstellt. Im ersten Falle geht das Ermittlungsverfahren in das Zwischenverfahren über. Der Beschuldigte wird nun gem. § 157 StPO als Angeschuldigter bezeichnet.

Wie ist das strafrechtliche Verfahren in Deutschland gegliedert?

Des Weiteren ist das strafrechtliche Verfahren in Deutschland zweigeteilt in ein sog. Erkenntnisverfahren und in das sog. Vollstreckungsverfahren gegliedert. Das Erkenntnisverfahren wiederum lässt sich wie folgt aufteilen: in das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren.

Warum ist die Staatsanwaltschaft die „Herrin des Verfahrens“?

Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft die „Herrin des Verfahrens“ (s.o.), d.h. die Durchführung des Ermittlungsverfahrens liegt weitestgehend (vom Richtervorbehalt des Ermittlungsrichters abgesehen, z.B. für eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer Räume, § 105 StPO bei fehlender Gefahr im Verzug) in ihren Händen. III.

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