Welche Gesetze gibt es fur wissenschaftliche Bibliotheken?

Welche Gesetze gibt es für wissenschaftliche Bibliotheken?

Gesetzliche Grundlagen gibt es in der Regel nur für wissenschaftliche Bibliotheken im Rahmen einzelner Landesgesetze. Zum Zeitpunkt der Redaktion der 5. Aufl. der Rechtsvorschriften für die Bibliotheksarbeit war das 1976 erlassene Hochschulrahmengesetz (HRG) noch gültig.

Wie ist das mit öffentlichen Bibliotheken geregelt?

Dieses Recht wird in zahlreichen Landesverfassungen bestätigt und in den Gemeindeordnungen detailliert geregelt. Die öffentlichen Bibliotheken werden dabei allerdings nicht ausdrücklich genannt, da hier Unterhalt als freiwillige Aufgabe gilt.

Wie ist die Aufgabenstellung der Bibliotheken abgesichert?

Damit ist die Aufgabenstellung der Bibliotheken in der Verfassung abgesichert. In Art. 20 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist.

Was ist ein Bibliotheksbestand?

Ein Bibliotheksbestand kann Informationen und Anregungen bieten – vorausgesetzt, er ist reich, einladend, zugänglich und begünstigt Entdeckungen. Es ist ein Missverständnis zu glauben, Wissenschaftler würden Bibliotheken nur aufsuchen, wenn sie eine bestimmte Frage hätten.

Was sind die öffentlichen Bibliotheken?

Die öffentlichen Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Das Grundgesetz sieht den Art. 28 Abs. 2 vor: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“.

Was ist das Recht der Bibliotheken in der Verfassung?

Das Recht, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“, ist unmittelbar verbunden mit dem Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ (Art. 5 Abs. 1). Damit ist die Aufgabenstellung der Bibliotheken in der Verfassung abgesichert.

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