Welche Gewerbe Rechtsschutzversicherung?
Der Gewerberechtsschutz (auch Betriebsrechtsschutz, Firmenrechtsschutz oder Unternehmensrechtsschutz genannt) ist eine unverzichtbare Absicherung für Selbstständige. Denn sie deckt Kosten ab, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen. So werden beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten erstattet.
Wie teuer ist eine Rechtsschutzversicherung bei der ERGO?
Die Kosten der Rechtsschutzversicherung der Ergo liegen als Komplettpaket für Familien bei rund 31 Euro pro Monat (150 Euro Selbstbeteiligung). Im Test wird der Ergo-Tarif „Rechtsschutz Best“ 2019 mit der Bestwertung „hervorragend“ ausgezeichnet (Franke und Bornberg, 2019).
Ist Familienrecht in der Rechtsschutzversicherung?
Das Familienrecht kann im Privatrechtsschutz gesondert versichert werden und handelt von u. a. Unterhaltsstreitigkeiten oder dem Rechtsschutz für Scheidungsverfahren. Eine Rechtsschutzversicherung für Familien meint eine Absicherung im Familientarif, also die Mitversicherung von Lebenspartner und Kindern.
Welche Rechtsschutzversicherung deckt Familienrecht?
Derzeit hat nur die ARAG Rechtsschutzversicherung einen Baustein für Familienrecht, welcher in Unterhalts- und Ehesachen bis zu einem Betrag von maximal 30.000 Euro leistet. Allerdings mit einer Wartezeit von einem Jahr für den Unterhalt und drei Jahren in Ehesachen.
Was sind familienrechtliche Angelegenheiten?
Es umfasst alle Regelungen der Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen. Das Familienrecht enthält außerdem Bestimmungen über bestimmte Funktionen, die die Verwandtschaft ersetzen, wozu unter anderem das Betreuungsrecht gehört.
Ist Scheidungsrecht Familienrecht?
Das Familienrecht ist ein Bereich des Zivilrechts. Es regelt Beziehungen zwischen natürlichen Personen, etwa in Form der Ehe oder Lebenspartnerschaft. Aber auch Verwandtschaftsbeziehungen, das Kindschafts- und Adoptionsrecht und die Vormundschaft gehören dazu.
Ist Familienrecht Privatrecht?
Familienrecht als Teil des Privatrechts ist vornehmlich im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 1297-1921 geregelt, ergänzende Regeln finden sich in einer Reihe von Nebengesetzen.