Welche GmbH Namen sind erlaubt?
welche Firmennamen sind erlaubt? Die Firma der GmbH ist der Name, unter dem sie als juristische Person im Rechtsverkehr auftritt – die GmbH kann nur diesen einen Namen haben. Eine GmbH kann nur eine einzige Firma haben, sie kann nicht – wie ein Einzelkaufmann – mehrere Unternehmen unter verschiedenen Firmen betreiben.
Kann eine GmbH mehrere Namen haben?
Auch eine Eintragung mehrerer Firmennamen zum Handelsregister ist nicht möglich. Insoweit können Sie für die betreffende GmbH auch nur ein Firmennamen nutzen, was jedoch nicht ausschließt weitere Firmen zu gründen, die dann die gesicherten Namen verwenden können.
Was kann ein Unternehmen als „Firma“ aufnehmen?
Sie gelten deswegen auch ganz offiziell als eine „Firma“. Das entsprechende Unternehmen kann sowohl die Tätigkeiten der Firma (Sachfirma), als auch die Namen der Gesellschafter in den Unternehmensnamen (Personenfirma) mit aufnehmen.
Wie wird der Firmennamen geschützt?
Für den Firmennamen werden meist Wörter zusammengesetzt oder verschachtelt. Auch die Verwendung von Fantasienamen oder dass der eigene Name im Firmennamen integriert wird, kommt sehr häufig vor. Durch einen Eintrag im Handelsregister wird Ihr Firmennamen automatisch in der ganzen Schweiz geschützt.
Ist die Geschäftsbezeichnung identisch mit der Unternehmensbezeichnung?
Diese kann auch identisch mit der Unternehmensbezeichnung sein; Einzelunternehmer können hier aber auf den Zusatz des Namens verzichten. Die Geschäftsbezeichnung muss in kein öffentliches Register eingetragen werden. Da Unternehmer hier keinen Namen angeben müssen, haben sie bei der Gestaltung der Geschäftsbezeichnung einen größeren Spielraum:
Wie kann der Firmenname gebildet werden?
So kann der Firmenname unter Berücksichtigung dieser Vorgaben aus drei Elementen gebildet werden: Personenfirma (Information über den Inhaber) Sachfirma (Information über den Geschäftszweck) Fantasiefirma (ohne Information)