Welche Gratifikationen gibt es?
Typische Beispiele für Gratifikationen sind:
- Weihnachtsgeld.
- Urlaubsgeld.
- Monatsgehalt.
- Prämien für bestimmte Zielvereinbarungen.
- Jahresabschlussvergütung.
- Betriebszugehörigkeit (Jubiläum)
- Bonuszahlungen.
Was versteht man unter einer Gratifikation?
Ein Gratifikation ist eine Zuwendung des Arbeitgebers aus einem bestimmten Anlaß, die zusätzlich zum normalen Lohn bzw. Gehalt gewährt wird. Man spricht hier auch von Sonderzuwendung. Typische Formen einer Gratifikation sind das Weihnachtsgeld, das Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen aus Anlass eines Betriebsjubiläums.
Wie wird eine Gratifikation versteuert?
Gratifikationen – egal, ob sie Weihnachts-, Urlaubsgeld oder Prämie heißen – sind weder für Arbeitnehmer:innen noch für Unternehmen steuerfrei. Werden sie nicht fortlaufend gezahlt, zählen sie zu den sogenannten sonstigen Bezügen. Sie sind damit nicht nur steuer-, sondern auch sozialabgabenpflichtig.
Was zählt alles zur Betriebszugehörigkeit?
Die Betriebszugehörigkeitsdauer ist die Zeit, in der jemand für ein Unternehmen ununterbrochen tätig war. Auch die Elternzeit, Beschäftigung in Teilzeit sowie Ausbildungszeiten werden als Zeiten der Betriebszugehörigkeit gezählt.
Was sind sonderzuwendungen bei Gehalt?
Von einer Sonderzahlung ist zu sprechen, wenn Arbeitnehmer neben dem eigentlichen Lohn oder Gehalt eine Prämie vom Arbeitgeber für geleistete Arbeit erhalten. Beispiele hierfür sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Gewinnbeteiligungen.
Wie hoch darf eine Bonuszahlung sein?
Eine weitere Grundregel bezieht sich auf den prozentualen Anteil des leistungsbezogenen Bonus. Der darf nämlich nicht beliebig hoch sein. Stattdessen sollte das garantierte Festgehalt 80 % des branchenüblichen Entgelts betragen, damit das wirtschaftliche Risiko nicht auf den Mitarbeiter abgewälzt wird.
Wird eine Prämie versteuert?
Einmalzahlungen wie das bekannte 13. Gehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Provisionen, Prämien oder Mitarbeiterboni sind grundsätzlich steuerpflichtig. Das Sozialversicherungsrecht folgt dem Steuerrecht und somit sind nicht nur erhöhte Steuern, sondern auch SV-Abgaben bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen fällig.