Welche Gründe gibt es für eine Namensänderung?
Für eine Namensänderung kann es verschiedene Gründe geben, wie z. B., dass der bisherige Familienname lächerlich wirkt. schwer auszusprechen ist. schwer zu schreiben ist. mit dem bisherigen Vor- oder Familiennamen unzumutbare Nachteile verbunden sind.
Ist der Antrag auf Namensänderung abgelehnt?
„Der Antrag auf Namensänderung wird aller Voraussicht nach abgelehnt, wenn die Änderung der Ordnungsfunktion des Vornamens widerspricht“, warnt der Rechtsanwalt aus Dresden. Es wäre dann am Namen nicht mehr erkennbar, ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt.
Was kann der Vorname oder der Nachname sein?
Es kann der Vorname, der Nachname oder die Kombination aus beidem sein: Nicht jeder ist mit seinem Namen zufrieden, viele würden gerne anders heißen. Für manche Menschen wird der eigene Name so sehr zur Belastung, dass sie ihn ändern lassen möchten.
Wie kann ich meinen Vornamen oder Nachnamen ändern?
Wer seinen Vornamen oder Nachnamen – unabhängig von einer Hochzeit, Scheidung, Adoption o.ä. – ändern möchte, muss dies beantragen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Standesamt oder Einwohnermeldeamt. Lehnt es den Antrag ab, können die Änderungswilligen Widerspruch einlegen.
Welche Gebühren müssen sie bezahlen für eine Namensänderung?
Für die erforderlichen Dokumente müssen Sie die entsprechenden Gebühren bezahlen: Antrag auf Namensänderung: 14,30 Euro Bewilligungsgebühr für eine wunschgemäße Vornamens- oder Familiennamensänderung: 545,60 Euro pro Änderung
Was ist eine zivilrechtliche NamensÄnderung?
Zivilrechtliche Namensänderung. Der Wechsel des Nachnamens bei Heirat und Scheidung ist vergleichsweise einfach ( Namensänderung bei Heirat oder Scheidung ). Öffentlich-rechtliche Namensänderung. Für diese Form der Namensänderung ist meist das Bürgeramt oder Standesamt am Wohnsitz der antragstellenden Person zuständig.
Was ist eine öffentlich-rechtliche Namensänderung?
Diese öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Welche Gründe im Sinne des Gesetzes als ausreichend wichtig angesehen werden, ist dort allerdings nicht definiert. Vielmehr handelt es sich hier um einen unbestimmten, rechtlich uneingeschränkt überprüfbaren Rechtsbegriff.