Welche Gründe können den Arbeitgeber veranlassen eine Kündigung auszusprechen?
Wer einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen will, muss wichtige Gründe vorbringen: personenbedingte Gründe (zum Beispiel Krankheit des Arbeitnehmers), verhaltensbedingte Gründe (etwa Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers) oder betriebsbedingte Gründe.
Wie kann mein Chef mich kündigen?
Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn sie durch Gründe, die im Verhalten des Arbeitnehmers begründet liegen, bedingt ist. Ein Arbeitgeber kann eine Kündigung also auch aus verhaltensbedingten Gründen aussprechen.
Kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter fristlos kündigen?
Der Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter aber auch fristlos entlassen, was zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sofortiger Wirkung führt. Da dies für den Arbeitnehmer einen besonders gravierenden Einschnitt bedeutet, kann der Arbeitgeber nur unter besonderen Umständen fristlos kündigen.
Welche Vorschriften gibt es bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es zahlreiche Vorschriften zu beachten, von den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes bis zu den Kündigungsfristen des BGB. Arbeitgeber sollten sich daher durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, um eine rechtssichere Kündigung auszusprechen und so einen Mitarbeiter wirksam zu
Kann der Arbeitgeber den Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit verpflichten?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht während der Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch verpflichten, auch nicht um dessen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb zu erörtern. Anders kann dies nur sein, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens besteht.
Warum gibt es keine Sonderkündigung für den Arbeitgeber?
Vorab einmal: Durch die Corona-Krise an sich gibt es kein Sonderkündigungsrecht für den Arbeitgeber. Eine fristlose Kündigung scheidet demnach aus. Die Regeln und Gesetze des geltenden Arbeitsrechts gelten also grundsätzlich weiter.