Welche Grundsätze gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten?
Es gelten die folgenden Grundsätze:
- Rechtmäßigkeit.
- Transparenz.
- Zweckbindung.
- Datenminimierung/-sparsamkeit.
- Richtigkeit.
- Speicherbegrenzung (Löschung/Sperrung)
- Integrität und Vertraulichkeit.
- Rechenschaftspflicht (Dokumentation)
Welchen Grundsätzen unterliegt die DSGVO?
5 der EU-DSGVO setzt die übergeordneten Prinzipien der Datenverarbeitung. Die Begrifflichkeiten Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach treu und Glauben und Transparenz (Abs. Die Prinzipen der Zweckbindung, Richtigkeit und Datenminimierung bzw. Speicherbegrenzung (bisher: Datensparsamkeit) sind bereits bekannt.
Welche Bestandteile gehören gemäß der Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten?
Die DSGVO führt in Art. 5 explizit folgende sechs Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz. Zweckbindung (Verarbeitung nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke)
Wann dürfen Sie personenbezogene Daten unter dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit verarbeiten?
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist demnach insbesondere rechtmäßig, wenn eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung vorliegt, insbesondere eine Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) i.
Welche Grundsätze hat der Datenschutz?
Die Grundprinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenzgebot bleiben erhalten. Der Umgang mit personenbezogenen Daten bleibt grundsätzlich verboten, sofern er nicht durch einen Erlaubnistatbestand einer Rechtsvorschrift erlaubt ist (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).
Welche Werte stehen im Zusammenhang mit Datenschutz?
Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie sind besonders schützenswert. Betroffene haben vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Welcher Grundsatz gilt bei der Erfassung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten im Hinblick auf den Datenschutz?
Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt werden (= Grundsatz der Datenminimierung). Die Vorschrift ähnelt damit dem bisher bestehenden Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit nach § 3a BDSG.
Welche Daten gehören zu der Gruppe der personenbezogenen Daten?
Unter diese Gruppe der personenbezogenen Daten fallen:
- rassische und ethnische Herkunft.
- politische Meinungen.
- religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen.
- Gewerkschaftszugehörigkeit.
- Angaben zur Gesundheit, sowie genetische und biometrische Daten, die zu einer eindeutigen Identifikation einer natürlichen Person führen.