Welche Grundsätze müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden?
Es gelten die folgenden Grundsätze:
- Rechtmäßigkeit.
- Transparenz.
- Zweckbindung.
- Datenminimierung/-sparsamkeit.
- Richtigkeit.
- Speicherbegrenzung (Löschung/Sperrung)
- Integrität und Vertraulichkeit.
- Rechenschaftspflicht (Dokumentation)
Was umfasst die transparenzpflicht?
Die Transparenzpflicht verlangt weiter eine transparente Ausgestaltung der Vergabeunterlagen. Erforderlich ist insbesondere die Aufstellung eines transparenten Wertungssystems. Das Wertungssystem besteht aus Zuschlagskriterien, Unterkriterien sowie einer Bewertungsmethode.
Wann dürfen Daten verarbeitet oder weitergegeben werden?
die betroffene Person hat die Einwilligung erteilt. die Verarbeitung ist zur Erfüllung eines Auftrags notwendig (inkl. vorvertraglicher Maßnahmen, z. das Unternehmen (der „Verantwortliche“) hat ein berechtigtes Interesse an den Daten, das die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person übersteigen.
Welche Aussagen zur Einwilligung Verwendung personenbezogener Daten sind richtig?
Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt werden (= Grundsatz der Datenminimierung). Die Vorschrift ähnelt damit dem bisher bestehenden Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit nach § 3a BDSG.
Was umfasst die transparenzpflicht DSGVO?
Wir gewährleisten die Einhaltung der entsprechenden Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 5 DS-GVO. Wir schulen alle unsere Mitarbeitenden, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen.
Was gehört zum Betroffenenrecht?
Betroffenenrechte nach DSGVO Die Informationspflichten des Verantwortlichen über Datenverarbeitungen gehören ebenso zu den Betroffenenrechten nach DSGVO, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.