Welche Grundsätze sind beim Datenschutz zu beachten?
Es gelten die folgenden Grundsätze:
- Rechtmäßigkeit.
- Transparenz.
- Zweckbindung.
- Datenminimierung/-sparsamkeit.
- Richtigkeit.
- Speicherbegrenzung (Löschung/Sperrung)
- Integrität und Vertraulichkeit.
- Rechenschaftspflicht (Dokumentation)
Welche personenbezogene Daten gelten als sensibel?
Sensible Daten sind personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer …
Welche personenbezogenen Daten sind als sehr vertraulich einzustufen?
Besonderen Schutz definiert das bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) hier für sensible Daten, wie rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, sowie von Daten über Gesundheit oder Sexualleben.
Was zählt zu sensiblen Daten?
personenbezogene Daten, aus denen rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen einer Person hervorgehen; Gewerkschaftszugehörigkeit; Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer Person.
Was versteht man unter besonderen Arten personenbezogener Daten?
„Besondere Arten personenbezogener Daten“ im Sinne des Datenschutzrechts sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben (§ 3 Abs. 9 BDSG).
Welche Kategorien von Daten gibt es?
Die allgemeinen personenbezogenen Daten
- Allgemeine Personendaten. Zu den ganz allgemeinen Personendaten gehören beispielsweise:
- Kennnummern. Kennnummern gehören zu den Informationen, die einer Person eindeutig zugeordnet werden und sind sensibler als die allgemeinen Personendaten.
- Bankdaten.
- Online-Daten.
- Besitzmerkmale.
Was sind Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten?
Gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. a müssen personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“).
Welche Grundprinzipien sind in der Dsgvo enthalten?
Das Datenschutzrecht wird durch zahlreiche Prinzipien bestimmt, die sogar gesetzlich verankert sind und deren Einhaltung unter Umständen nachgewiesen werden muss. – Grundsatz der Speicherbegrenzung, Richtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Daten.