Welche Grundstücke gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum?
Dabei gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen, § 1 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Insbesondere unterfallen dem Gemeinschaftseigentum solche…
Welche Einrichtungen gehören zum Gemeinschaftseigentum?
Insbesondere gehören zum Gemeinschaftseigentum Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen (siehe §5 Abs. 2 WEG).
Wie können Teile des Gebäudes zum Gemeinschaftseigentum gehören?
Es können aber Teile des Gebäudes zum Gemeinschaftseigentum gehören, obwohl sie sich im Bereich des Sondereigentums befinden: z.B. Versorgungsleitungen, die durch mehrere Wohnungen (Sondereigentum) führen.
Was ist das gemeinschaftliche Eigentum?
Beim gemeinschaftlichen Eigentum gibt es zwei verschiedene Arten, das Miteigentum und das Gesamteigentum. Miteigentum. Beim Miteigentum steht jedem Miteigentümer ein Bruchteil am Grundstück zu, welches äusserlich nicht geteilt ist.
Was ist gemeinschaftliches Eigentum?
Erklärung zum Begriff Gemeinschaftliches Eigentum. Dies ist beispielsweise bei Balkonen der Fall: während der Balkon an sich zum gemeinschaftlichen Eigentum zählt, sind die darauf befindlichen Bodenplatten Sondereigentum, wodurch etwaige Reparaturkosten vom jeweiligen Eigentümer selbst zu tragen sind.
Was zählen zum gemeinschaftlichen Eigentum?
Zum gemeinschaftlichen Eigentum oder Gemeinschaftseigentum zählen gemäß dem Wohnungseigentumsrecht eines Gebäudes, welche nicht als Sondereigentum angesehen werden oder im Eigentum eines Dritten stehen.
Wie kann man gemeinschaftliche Eigentumsgemeinschaft instand halten?
Um das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft instand zu halten, bedarf es einer Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, denn dies muss gereinigt, repariert und ggf. auch renoviert werden. Für diesen Zweck wird von den Eigentümern ein Hausverwalter bestellt.