Welche Haftbefehle müssen verkündet werden?
(1) Der Haftbefehl ist dem Beschuldigten bei der Verhaftung bekanntzugeben. Ist dies nicht möglich, so ist ihm vorläufig mitzuteilen, welcher Tat er verdächtig ist. Die Bekanntgabe des Haftbefehls ist in diesem Fall unverzüglich nachzuholen. (2) Der Beschuldigte erhält eine Abschrift des Haftbefehls.
Welche Rechte haben Verdächtige bei der Polizei?
Mit Blick auf die Rechte sind drei Aspekte besonders wichtig: 1) Das Recht zu schweigen. Verdächtige haben das Recht, bei der Polizei die Aussage zu verweigern. „Nichts zu sagen wird in Deutschland weder positiv noch negativ bewertet. Im Gewahrsam ist Schweigen aber meistens Gold“, erklärt Rechtsanwältin Landgraf.
Hat die verhaftete Person keine Ahnung von Polizei und Staatsanwaltschaft?
Häufig hat die verhaftete Person keine Ahnung, was Polizei und Staatsanwaltschaft in dem ggf. schon lange andauernden Ermittlungsverfahren bereits alles zusammengetragen haben. Mit der Verkündung eines Haftbefehles wird der Beschuldigte vom Richter kurz mit den Beschuldigungen konfrontiert und angehört.
Wie wird die Verkündung eines Haftbefehles wahrgenommen?
Mit der Verkündung eines Haftbefehles wird der Beschuldigte vom Richter kurz mit den Beschuldigungen konfrontiert und angehört. Gerade angesichts der Tatsache, dass nicht einzuschätzen ist, was bereits in das Ermittlungsverfahren Eingang gefunden hat, sollte auch dieses Anhörungsrecht nur zusammen mit einem Verteidiger wahrgenommen werden.
Wie kann die Polizei die Freiheit entziehen?
Polizei oder Staatsanwaltschaft können die Freiheit entziehen durch vorläufige Festnahme (§ 127 StPO) Untersuchungshaft in einem laufenden Ermittlungsverfahren (§§ 112 ff. StPO) Vorführungshaftbefehl bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung (§ 230 StPO) Vorführungs- oder Haftbefehl nach Aufforderung zum Antritt der Strafe (§ 457 II StPO).