FAQ

Welche Handwerker sind Rentenversicherungspflichtig?

Welche Handwerker sind Rentenversicherungspflichtig?

Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer – so unterschiedlich ihre Tätigkeiten auch sind, eines haben diese Selbstständigen gemein: sie sind gesetzlich pflichtversichert. Alle anderen Selbstständigen können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden.

Wann ist ein selbständiger Rentenversicherungspflichtig?

Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen Arbeitnehmer beschäftigen und überwiegend nur für einen Auftraggeber arbeiten, sind in der Rentenversicherung pflichtversichert.

Wer kann sich von der gesetzlichen Rente befreien lassen?

Arbeitnehmer können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben oder wenn sie durch eine gesetzliche Verpflichtung einem öffentlich-rechtlichen Versorgungswerk angehören und Mitglied einer berufsständischen Kammer sind (zum Beispiel Ärzte …

Was heißt Rentenversicherungspflichtig?

Rentenversicherung auf Antrag Januar 2013 aufgenommen haben und regelmäßig maximal 400 Euro verdienen, sind rentenversicherungsfrei. Für diese zahlen nur Sie als Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung. Damit werden sie rentenversicherungspflichtig – mit allen Ansprüchen in der Rentenversicherung.

Was ist ein befreiungsantrag?

Über den Befreiungsantrag hat der Arbeitnehmer alle weiteren – auch zukünftige – Arbeitgeber zu informieren, bei denen er eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die Dauer der Beschäftigung(en) bindend; sie kann nicht widerrufen werden.

Bis wann muss der befreiungsantrag vorliegen?

Die Frist von 42 Kalendertagen beginnt mit dem Eingang des schriftlichen Antrags Ihres Minijobbers. Nach Eingang der Meldung bei der Minijob-Zentrale kann diese innerhalb eines Monats der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widersprechen oder ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht einleiten.

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