Welche Haustiere sind erlaubt in der Mietwohnung?
Haustiere erlaubt: diese Klausel ist eine gute Voraussetzung für die Tierhaltung in der Mietwohnung. Sie meint die „üblichen“ Haustiere: Dazu gehören, neben den ohnehin zustimmungsfreien Kleintieren, auch größere, ungefährliche Tiere wie Hunde, Katzen oder Hausschweine.
Was sind Haustiere in Deutschland?
Haustiere in Deutschland. Darunter befinden sich viele Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Reptilien und Kleintiere, wie beispielsweise Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Mäuse oder Ratten. Sie sind für uns nicht nur Mitbewohner, sondern auch Familienmitglieder, Spielkameraden, Aufpasser, gute Zuhörer und häufig sogar ein Kinderersatz.
Wie entscheidet sich der Mieter für ein Haustier?
Katze oder Hund, Kaninchen oder Mini-Schwein: Wenn der Mieter sich für ein Haustier entscheidet, steht er unmittelbar vor der Frage, ob er es in der Wohnung halten darf.
Welche Haustiere sind geeignet für Kinder?
Farbmäuse sind – anders als beispielsweise Chinchillas – auch als Haustiere für Kinder geeignet. Eine weitere relativ pflegeleichte Art ist die mongolische Wüstenrennmaus sowie deren Unterart, der Gerbil. Die ursprünglich in Steppen und Wüsten ansässigen Rennmäuse sind geeignete Haustiere für Anfänger.
Was ist wichtig zur Haustierhaltung in der Mietwohnung?
Das Wichtigste zur Tierhaltung in der Mietwohnung Im Mietrecht können Haustiere nicht generell verboten werden. Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Ist im Mietvertrag die Haustierhaltung grundsätzlich verboten, ist dies nur dann zulässig, wenn es eine Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung gibt.
Ist die Haltung von Haustieren verboten?
Viele Vermieter verbieten von vornherein die Haltung von Haustieren in der Wohnung. Generell gilt, dass die Haltung von kleinen Heimtieren – von denen weder eine Geruchs- noch eine Lärmbelästigung ausgeht – nicht verboten werden darf. Auch bei Hunden und Katzen ist es unzulässig, ein generelles Verbot auszusprechen.
Wie kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung abhängen?
Im Mietrecht kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung von der Zustimmung des Vermieters abhängen. Gemäß den Urteilen des BGH und dem Mietrecht dürfen Haustiere durch Vermieter nur mit einer Begründung abgelehnt werden. Die Zustimmung dürfen Vermieter also nicht grundlos verweigern.