Welche Hinterbliebenenrenten gibt es?
Träger ist die gesetzliche Rentenversicherung. Drei verschiedene Arten der Hinterbliebenenrente gibt es in Deutschland: Die Witwen- beziehungsweise Witwerrente, die Halb- oder Vollwaisenrente und die Erziehungsrente.
Wer hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente?
Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, Kinder bis maximal 27 Jahren sowie unter bestimmten Umständen auch geschiedene Partner.
Haben Kinder Anspruch auf Rente der Eltern?
Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern gestorben sind. Die Halb- oder Vollwaisenrente wird wie bei der Witwen- oder Witwerrente gezahlt, wenn der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.
Wie viel Prozent Witwenrente gibt es?
Bei neuem Recht beträgt die große Witwenrente nur noch 55 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen, nach altem Recht gelten 60 Prozent. Bei neuem Recht werden nahezu alle Einkünfte des Hinterbliebenen negativ auf die Höhe der Witwenrente angerechnet.
Was wird auf die große Witwenrente angerechnet?
Das Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II.
Wie lange bekommt man Rente nach dem Tod der Mutter?
Wie lange erhält der Verstorbene Rente? Gesetzliche Renten, die der Betroffene zuletzt erhalten hat, werden bis zum Ende des Todesmonats gezahlt.
Wer bekommt 3 Monate Rente nach Tod?
„Sterbevierteljahr“ nennt man die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen. In dieser Zeit erhalten Sie die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe des Rentenanspruchs Ihres verstorbenen Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer verstorbenen Ehepartnerin/Lebenspartnerin.