Welche Impfungen werden von der DAK bezahlt?

Welche Impfungen werden von der DAK bezahlt?

Was zahlt die DAK-Gesundheit?

  • Cholera.
  • Gelbfieber.
  • Hepatitis A.
  • Hepatitis B.
  • Japanische Enzephalitis.
  • Malariaprophylaxe.
  • Meningokokken-Meningitis.
  • Tollwut.

Wo bekomme ich einen Impfpass DAK?

Übrigens: Der impfende Arzt oder die impfende Ärztin ist verpflichtet, jede Schutzimpfung in den Impfausweis einzutragen. Einen Impfausweis erhalten Sie kostenlos in der Arztpraxis oder beim Gesundheitsamt. Falls kein Ausweis vorliegt, muss die Praxis eine Impfbescheinigung ausstellen.

Wird die Spirale von der Krankenkasse bezahlt DAK?

Wenn Sie nicht älter als 21 Jahre sind, zahlen wir Ihnen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Antibabypille, Spirale oder Hormonringe. Kupfer- und Hormonspiralen haben einen langen Anwendungszeitraum von bis zu fünf Jahren.

Welche Impfungen Baby selber zahlen?

Für welche Impfungen im Kindes- und Jugendalter werden die Kosten übernommen?

  • Rotaviren,
  • Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Hepatitis B,
  • Pneumokokken,
  • Masern, Mumps, Röteln und Windpocken,
  • Meningokokken C,
  • Humane Papillomviren (HPV) sowie.

Wer übernimmt die Kosten für Impfung?

Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren. Auch die Vergütung für Impfungen in Arztpraxen trägt der Bund.

Für welche Impfungen muss man selbst bezahlen?

Für die Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfohlen werden und in den gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen übernommen worden sind, müssen Sie nichts selbst bezahlen.

Wo kann man sich impfen lassen?

Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin beim Arzt oder in einem Impfzentrum machen oder eines der niedrigschwelligen Impfangebote der Bundesländer vor Ort wahrnehmen. Darüber hinaus bieten viele Betriebe Impfungen an.

Welche Kosten werden von der DAK übernommen?

Leistungen und Satzungsleistungen der DAK-Gesundheit

  • Vorsorge.
  • Prävention.
  • Naturheilverfahren.
  • Zahnvorsorge.
  • Impfungen.
  • Sehhilfen.
  • Schwangerschaft.
  • Kinder.

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