Welche Interessen hat ein Arbeitgeber?
Arbeitgeber versuchen ihre Interessen gegenüber Gewerkschaften über Arbeitgeberverbände zu vertreten. Auch sie nehmen Einfluss auf Politik, Gesetze und Medien. Im Betrieb sind sie weisungsbefugt, können kündigen, Standorte verlagern etc.
Wann muss der Monatslohn auf dem Konto sein?
Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Wenn sie also nach Monaten vereinbart ist, muss der Arbeitgeber das Entgelt nach Ablauf des Monats zahlen. Grundsätzlich ist das Gehalt damit am ersten Tag des folgenden Monats fällig (§ 614 BGB).
Wann muss ein Kurzarbeitergeld gezahlt werden?
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung, die rückwirkend gezahlt wird. Der Arbeitgeber kann also im Juni nicht den Juni abrechnen. Seine Mitarbeiter müssen für den laufenden Monat erst ihre tatsächliche Arbeitszeit sammeln und ebenso aufführen, wann sie etwa Überstunden abgebummelt, Urlaub genommen haben oder krank waren.
Was ist die Normalarbeitszeit eines Mitarbeiters?
Normalarbeitszeit ist die regelmäßige Arbeitszeit ohne Überstunden. Die Normalarbeitszeit eines Mitarbeiters darf nach der Grundregel im Arbeitszeitgesetz 40 Stunden wöchentlich und 8 Stunden täglich nicht überschreiten.
Was gilt bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes?
Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes gilt: Es kann nicht für Feiertage und Urlaubstage abgerechnet werden. Fällt ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum, dann muss der Arbeitgeber die Feiertagsvergütung leisten. Es besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld (mit gewissen Ausnahmen etwa für die Gastronomie).
Was droht dem Arbeitgeber bei Überschreitung der Höchstgrenzen?
Bei Überschreitung der Höchstgrenzen droht dem Arbeitgeber eine Anzeige bzw. eine Verwaltungsstrafe. Die bisherigen Erfordernisse für Sonderüberstunden über 10 bzw. über 50 Stunden entfallen, z.B. die Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat die schriftliche Einzelvereinbarung sowie die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsbescheinigung.