Welche Kartellbehörden sind für welche Fälle zuständig?
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Kartellbehörden: Die Landeskartellbehörde und die Energiekartellbehörde. Beide Kartellbehörden sind Teil des NRW-Wirtschaftsministeriums. Ein funktionierender Wettbewerb ist grundlegende Voraussetzung einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftsordnung.
Wer leitet das Bundeskartellamt aktuell?
Andreas Mundt, amtierender Präsident seit 2009.
Wann wurde das Kartellamt gegründet?
1958
Wer überwacht die Wirtschaft vor Preisabsprachen?
Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich verboten. Das Bundeskartellamt verfolgt illegale Kartelle und kann gegen die verantwortlichen Personen und Unternehmen sowie Unternehmensvereinigungen empfindliche Bußgelder verhängen.
Wie sieht die Strafe bei Preisabsprachen aus?
Das Besondere: In Deutschland können neben Unternehmen auch einzelne Personen bestraft werden. Gegen sie können Bußgelder von bis zu einer 1 Million Euro, Haftstrafen oder arbeitsrechtliche Konsequenzen verhängt werden, wenn sie an Preisabsprachen im Unternehmen beteiligt waren.
Was sind illegale Preisabsprachen?
Preisabsprachen sind überwiegend unzulässige Vereinbarungen und Abmachungen zwischen Herstellern einer Ware oder Dienstleistung, um eine bestimmte Preisstufe durch Höchstpreise hoch oder mittels Mindestpreise niedrig zu halten und spielen im Kartellrecht eine tragende Rolle.
Warum sind Preisabsprachen in Deutschland verboten?
Sie verzerren den freien Wettbewerb und beeinträchtigen ihn nachhaltig. Übrigens: Der Wettbewerb wird ebenfalls verzerrt, wenn ein Anbieter bzw. Hersteller durch niedrige Preise, die unter den eigenen Herstellungskosten liegen, versucht, die Konkurrenten vom Markt zu verdrängen.
Was versteht man unter Preisabsprachen?
Durch Preisabsprachen wird der freie Wettbewerb der Anbieter auf dem Markt unterlaufen. Der Wettbewerb wird ganz ausgeschaltet oder zumindest abgeschwächt, es kommt zu einem Preisdiktat. In Deutschland verstoßen Preisabsprachen gegen das Wettbewerbsgesetz. Sie gelten als Form des unlauteren Wettbewerbs.