Welche Kessel müssen ausgetauscht werden?
Das GEG schreibt in § 72 eine Austauschpflicht für viele 30 Jahre alte Ölheizungen oder Gasheizungen vor. Die Austauschpflicht gilt für Heizungen mit einem Konstanttemperatur-Kessel und einer Nennleistung von 4 bis 400 kW.
Wann muss der Heizkessel ausgetauscht werden?
In vielen Fällen ist die Heizungsmodernisierung aber auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit Mai 2014 gilt, verpflichtet Hauseigentümer, ihren Gas- oder Öl-Wärmeerzeuger auszutauschen, wenn dieser 30 Jahre oder älter ist.
Wann liegt eine austauschpflicht gemäß EnEV 10 vor?
EnEV 2014: § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
Wie erkennt man einen Niedertemperaturkessel?
Im Vergleich zur modernen Brennwerttechnik haben Niedertemperaturkessel hohe Abgastemperaturen. Erkennbar sind sie in der Regel daran, dass sie über ein metallisches Abgasrohr an den Schornstein angeschlossen sind. Sie haben einen Außenfühler wie auch eine Zeitschaltuhr, jedoch keinen Anschluss an das Abwassernetz.
Wie alt kann eine Gasheizung werden?
Gasheizung: Moderne Gasheizungen haben eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren. Allerdings handelt es sich dabei meist um Durchschnittsangaben der Hersteller. Bei guter Pflege und regelmäßiger Wartung kann eine Gasbrennwertheizung auch 20 Jahre oder länger im Betrieb sein.
Wie erkennt man einen niedertemperaturkessel?
Ist die EnEV ein Gesetz?
Die energetischen Vorgaben an Gebäude sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Das Gesetz löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und verbindet deren Inhalte mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer Vorschrift.