Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?
Generell gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt alle Kosten für die gesamte Behandlung von Krankheiten, einschließlich der notwendigen diagnostischen Maßnahmen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge, Nachsorge, Krankengeldzahlungen und anderes mehr.
Welche Leistungen erstattet die gesetzliche Krankenkasse?
Dieser Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch V geregelt. Dazu gehören etwa Früherkennung und Behandlung von Krankheiten, medizinische Rehabilitation und auch Krankengeld. Diese gesetzliche Versorgung macht etwa 95 Prozent der Kassenleistungen aus.
Was wird von der Krankenkasse nicht bezahlt?
Das sind zum Beispiel Behandlungen kosmetischer Art, die nicht durch einen medizinischen Befund gerechtfertigt sind, ebensolche plastischen Operationen, die so genannten Schönheitsoperationen oder Behandlungen durch Personen, die für diese Tätigkeit keinen erforderlichen Nachweis haben.
Wie schreibt man eine Kostenübernahme für die Krankenkasse?
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um die Erstattung der Kosten für folgende Präventionsmaßnahme zur Gesundheitsförderung: [nähere Bezeichnung]. Die entsprechenden Belege finden Sie anliegend beigefügt. Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto [Angabe Bankverbindung].
Wer übernimmt die Kosten Krankenkasse?
Die Kosten der Krankenkassen setzen sich aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag zusammen. Der Grundbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Von diesem übernimmt der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Zusätzlich können die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben.
Welche Psychologen zahlt die Krankenkasse?
Welche Verfahren bezahlt die Krankenkasse?
- Verhaltenstherapie.
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
- analytische Psychotherapie („Psychoanalyse“)
- Systemische Therapie.
- EMDR innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen (seit Januar 2015)
Wann erstattet die Krankenkasse?
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt erst einmal das so genannte Sachleistungsprinzip: Bei ärztlichen Leistungen oder Leistungen anderer Gesundheitsberufe übernimmt die Krankenkasse direkt die Kosten für ihre Versicherten.