Welche Kronen werden von der Krankenkasse bezahlt?

Welche Kronen werden von der Krankenkasse bezahlt?

Diese Regelversorgung sieht die Krankenkasse bei Zahnkronen vor

Bereich Regelversorgung
Backenzähne Nicht-Edelmetall-Verkronung ohne Verblendung
Vorderzähne Verblendete Kronen im sichtbaren Bereich
Oberkiefer Verblendete Kronen im sichtbaren Bereich bis zum 5. Zahn
Unterkiefer Verblendete Kronen bis zum 4. Zahn

Was zahlt die GKK bei Zähnen?

Beim Vertragszahnarzt ist für Kassenleistungen in der Zahnbehandlung in der Regel kein Selbstbehalt vorgesehen. Für abnehmbaren Zahnersatz zahlen Sie einen Selbstbehalt von 25 %. Bei abnehmbaren Zahnspangen liegt der Selbstbehalt bei 50 % (ausgenommen „Gratiszahnspange“ für unter 18-Jährige).

Wann ist man ein Härtefall bei Zahnersatz?

Die Einkommensgrenze für die Bewilligung liegt 2016 für Alleinstehenden bei 1.162,00 Euro. Die Härtefallregelung für Zahnersatz tritt ebenfalls in Kraft, wenn Ihr Einkommen mit einem Angehörigen die Grenze von 1.597,75 Euro nicht übersteigt. Für jeden weiteren Angehörigen steigt die Grenze um 290,50 Euro.

Wie Zahnimplantat bezahlen?

Die Versorgung mit Zahnimplantaten ist keine Leistung, an der sich die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt. Sie tragen daher die Kosten für das Implantat und die damit verbundenen Leistungen in voller Höhe selbst.

Was kostet nur das Implantat?

Ein Zahnimplantat kostet ca. 1.000 – 3.000 €. Die Krone, die daraufgesetzt wird, kostet ca. 750 €.

Wie viel kostet eine Brücke Backenzahn?

Zahnbrücke: Kosten Je nach Material und Behandlungsart betragen die Kosten für eine Zahnbrücke zwischen 300 Euro und 2.500 Euro.

Wie viele Implantate maximal?

Festsitzender, rein implantatgetragener Zahnersatz beim zahnlosen Kiefer ist standardmäßig auf sechs Implantaten abgestützt, wobei im Oberkiefer auch mehr als sechs Implantate, im Unterkiefer in Ausnahmefällen auch lediglich vier Implantate notwendig sein können.

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