Welche Lebensversicherungen sind nicht pfändbar?
Die Kapitallebensversicherungen sind, genau wie Spareinlagen, Vermögenswerte für die es keinen Pfändungsschutz gibt. Die Auszahlung unterliegt voll der Pfändung. Unterscheiden muss man dabei die Auszahlung im Erlebensfall oder einer Auszahlung auf Rentenbasis in monatlichen Beträgen.
Kann die Lebensversicherung gepfändet werden?
Die Ansprüche aus einer Lebensversicherung sind als Forderungen auf eine Geldzahlung grundsätzlich pfändbar, und zwar vor wie nach Eintritt des Versicherungsfalls, wenn die aus ihr resultierenden Ansprüche zum Vermögen des Schuldners gehören.
Welche Versicherungen können gepfändet werden?
Private Rente unterliegt dem Pfändungsschutz Renten aus der gesetzlichen und der privaten Rentenversicherung unterliegen in gleichem Maße dem Pfändungsschutz.. Aufgrund der Neuregelung des § 850 ZPO ist jetzt jede Rente nur noch wie ein Arbeitseinkommen pfändbar.
Wie ist das Abtreten einer Lebensversicherung möglich?
Das Abtreten einer Lebensversicherung ist schnell erledigt. Akzeptiert die Bank die Police als Sicherheit, wird Sie Dir meist ein Formular vorlegen. Darin erklärst Du, dass Du die gegenwärtigen und die zukünftigen Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung an die Bank abtrittst.
Was solltest du vor dem Abtreten deiner Lebensversicherung abwägen?
Vor dem Abtreten Deiner Lebensversicherung solltest Du die Vor- und Nachteile abwägen. Bei einem Kredit verlangt die Bank in aller Regel eine Sicherheit. Handelt es sich um einen kleineren Kredit, genügt meist das Arbeitseinkommen. In diesem Fall willigst Du ein, dass die Bank Dein Gehalt pfänden darf, wenn Du die Kreditraten nicht bezahlst.
Was bedeutet die Lebensversicherung für einen Kredit?
Stattdessen kannst Du die Versicherung auch als Sicherheit für einen Kredit einsetzen. Dazu kannst Du die Lebensversicherung an die Bank abtreten. Was das bedeutet und wie es geht, erfährst Du in diesem Beitrag.
Welche Versicherungsfälle gibt es bei der Lebensversicherung?
Bei der Lebensversicherung gibt es zwei Versicherungsfälle, in deren Rahmen es zu einer Auszahlung der Versicherungssumme kommt: Tod des Versicherungsnehmers: es wird die komplette vertraglich festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.