Welche Leistung erbringt die Deutsche Rentenversicherung Bund für Arbeitnehmer?
Das gesetzlich vorgeschriebene Leistungsspektrum der Rentenversicherung umfasst die Zahlung von Altersrenten, Erwerbsminderungsrente, Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, an die Krankenversicherung der Rentner, die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen und Beratung und Information für Versicherte und Betriebe.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Rentenversicherung?
Als Arbeitnehmer zahlen Sie nur Beiträge in Höhe der Hälfte des aktuellen Beitragssatzes, der Arbeitgeber zahlt den anderen Beitragsanteil für Sie. Bestimmte Zeiten, wie Kindererziehungszeiten und Zeiten der Pflege von Angehörigen, wirken sich positiv auf Ihre Rente aus, ohne dass Sie dafür Beiträge zahlen müssen.
Was ist der Zweck der Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist hauptsächlich dazu gedacht, Berufstätige im Alter finanziell abzusichern und wird auch als Altersrente bezeichnet. Die zentrale Aufgabe der Rentenversicherung ist die Ersetzung von ausgefallenem Arbeitseinkommen nach dem Ruhestand.
Warum haben Angestellte Anspruch auf Sonderzahlungen?
Aufgrund einer ausdrücklichen Bestimmung im Angestelltengesetz haben Angestellte jedenfalls Anrecht auf den aliquoten Teil der Sonderzahlungen. Da von Gesetzes wegen kein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht, ist die Höhe der Sonderzahlungen im anzuwendenden Kollektivvertrag der jeweiligen Branche verankert.
Was sind die Bezeichnungen für Einmalzahlungen?
Deshalb fallen sie steuerrechtlich in die Kategorie der Sonderzuwendungen und werden dort als „sonstige Bezüge“ bezeichnet. Die Bezeichnungen „Einmalzahlung“ oder „einmalige Zuwendung“ stammen aus dem Sozialversicherungsrecht. Klassische Beispiele für Einmalzahlungen sind u. a.:
Ist die Zuzahlung des Lebensjahres zuzahlungsfrei?
Lebensjahres grundsätzlich zuzahlungsfrei. Einzige Ausnahme ist die Zuzahlung bei Fahrkosten, die auch von nicht volljährigen Versicherten zu entrichten ist. Um das Engagement der Versicherten für ihre eigene Gesundheit zu stärken und die besondere Stellung der Familie zu unterstützen, fallen keine Zuzahlungen an bei:
Wie können Sozialhilfeempfänger ihre Zuzahlungen vereinbaren?
Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, die bereits innerhalb kurzer Zeit relativ hohe Zuzahlungen leisten müssen, können mit den Sozialhilfeträgern darlehensweise eine Übernahme der Zuzahlungen vereinbaren. Dadurch können sie ihre Belastung über mehrere Monate verteilen.