Welche Leistungen hat der Vermieter über die komplette Mietzeit zu leisten?
Diese Leistung hat der Vermieter über die komplette Mietzeit zu leisten, die Kosten für die Instandhaltung können auch nicht auf den Mieter umgelegt werden, sondern müssen vom Vermieter selbst getragen werden, das regeln die §§535 und 538 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ebenfalls können Schäden an der Wohnung nicht verjähren.
Ist der Vermieter verpflichtet den Namen des Untermieters zu erfahren?
Der Vermieter hat aber das Recht, den Namen des Untermieters zu erfahren, hierzu ist der Mieter gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Für die Sicherheit im Haus ist der Vermieter beispielsweise auch zuständig. Hierbei ist aber nicht ein erhöhter Einbruchsschutz gemeint, sondern Einbruchsgefahr durch bauliche Mängel.
Kann der Vermieter die Wohnung mitsamt Mieter anbieten?
Der Vermieter kann den Mieter jedoch nicht ohne weiteres „rausschmeißen“, er muss die Wohnung mitsamt Mieter am Markt anbieten, das regelt §566 BGB, „Kauf bricht nicht Miete“. Eine Möglichkeit ist es, den Mieter mit einer Summe aus der Miete „herauszukaufen“. Die zweite, weitaus beliebtere und günstigere Methode ist die Eigenbedarfserklärung.
Welche Kosten müssen sie als Vermieter tragen?
Hinzu kommt, dass Sie als Vermieter auch die Heizkosten, die Strom- und Wasserrechnung, sowie zahlreiche andere Kosten tragen müssen. Diese Kosten nennt man Betriebskosten. Einen Teil dieser Betriebskosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen, das heißt diese fließen in die Mietpreise ein.
Was ist das Mietrecht?
Das Mietrecht sichert vor allem die Rechte der Mieter:innen und schützt ihn sie vor Willkür. Mieterrechte umfassen Themen wie das Hausrecht, Einzug von Familienmitgliedern, Tierhaltung oder die allgemeine Hausordnung. Oftmals resultieren aus den Rechten von Mieter:innen Pflichten auf Seiten der Vermieter:innen.
Ist der Vermieter verpflichtet das kostengünstigste Angebot auszuwählen?
Der Vermieter ist indes nicht verpflichtet, das kostengünstigste Angebot auszuwählen. Als Vermieter haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Diesbezüglich bestehen oftmals Irrtümer, und so gibt es Vermieter, die sich mehr Rechte herausnehmen als ihnen eigentlich zustehen.
Hat der Vermieter ein Recht auf die Mieterhöhungen?
Der Vermieter hat also dementsprechend ein Recht auf die Mieteinnahmen und vor allem auf die Mieterhöhungen. Mieterhöhungen dienen dem sogenannten „Inflationsschutz“. Denn volkswirtschaftlich gesehen, verliert Geld kontinuierlich an Wert. Daher gibt es Mieterhöhungen.