Welche Leistungen kann ich als Schwangere beantragen?
Finanzielle Hilfen
- Mutterschutz/ Mutterschaftsgeld.
- Elterngeld/ Elternzeit.
- Sozialgeld und ALG II in besonderen Lebenslagen – Einmalige Beihilfen.
- Bundesstiftung „Mutter und Kind“
- Hilfen für Frauen ohne deutschen Pass.
- Kindergeld.
- Wohngeld.
- Kinderbetreuung.
Was bedeutet gilt nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft?
Die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist eine nachrangige Leistung, d. h. sie wird nur gewährt, wenn Betroffene keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder anderer Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen können.
Wie bestreitet die schwangere Frau ihren Lebensunterhalt?
Erstausstattungen für die Wohnung (einschließlich Haushaltsgeräten) Erstausstattungen für Bekleidung; Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt. Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten.
Was mache ich wenn das Elterngeld nicht reicht?
Bei einem geringen Ausgangsverdienst reicht das Elterngeld oftmals nicht aus, um den Lebensunterhalt der Familie zu decken. In diesem Fall ist eine Aufstockung durch Teilzeitarbeit oder einen Minijob möglich. Zudem können sich Vater und Mutter die Elternzeit teilen und so länger das volle Elterngeld beanspruchen.
Wie wird die Auszahlung der Überstunden versteuert?
Wie werden Überstunden versteuert? Das Wichtigste vorneweg: Überstunden sind nicht steuerfrei. Lassen Sie sich mehrgeleistete Stunden von Ihrem Arbeitgeber auszahlen, handelt es sich bei der Vergütung dafür um regulären Arbeitslohn. Geleistete Mehrarbeit wird normalerweise mit dem üblichen Stundenlohn vergütet.
Was gehört alles zu Aufmerksamkeiten?
Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Geldzuwendungen gehören stets zum Arbeitslohn, auch wenn ihr Wert gering ist.
Wie hoch darf Aufmerksamkeiten sein?
Aufmerksamkeiten bis 60 Euro bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei. Ist der Chef noch großzügiger, kann er den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer lohnversteuern (§ 37b Einkommensteuergesetz).