Welche Leistungen sind Abgabepflichtig Kuenstlersozialkasse?
Wer ist abgabepflichtig?
- Verlage (Buchverlage, Presseverlage etc.)
- Presseagenturen und Bilderdienste.
- Theater, Orchester, Chöre.
- Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen, sowie sonstige Veranstalter, z.
- Rundfunk- und Fernsehen.
- Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern.
- Galerien, Kunsthändler.
Was fällt alles unter Künstlersozialkasse?
Vereinfacht gesagt, muss jeder Unternehmer Künstlersozialabgabe zahlen, der regelmäßig selbständige Künstler oder Publizisten (z. B. Fotografen, Grafiker, Webdesigner, Journalisten, Autoren etc.) Es ist keine besondere künstlerische Qualität erforderlich.
Was muss bei der Künstlersozialkasse gemeldet werden?
Zu melden ist die Summe der Entgelte, die Sie für in selbständiger Tätigkeit erbrachte künstlerische/publizistische Werke oder Leistungen gezahlt haben (nicht die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe). Sofern keine Entgeltzahlungen erfolgt sind, ist eine Nullmeldung abzugeben.
Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe 2020?
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde am 5.
Wann muss ich mich bei der Künstlersozialkasse anmelden?
Wann beginnt die Versicherungspflicht nach dem KSVG? Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Meldung bereits selbständig erwerbsmäßig tätig sein, so beginnt die Versicherungspflicht grundsätzlich frühestens mit dem Tag der Meldung bei der KSK.
Sind Übersetzer KSK pflichtig?
Auch freie Lektoren und Übersetzer wissenschaftlicher Texte üben eine publizistische Tätigkeit aus und sind deshalb in der Künstlersozialkasse (KSK) zu versichern. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 04.06
Wie berechnet man die Künstlersozialabgabe?
Die Versicherten selbst tragen durch ihren eigenen Beitragsanteil 50 Prozent. Unternehmen, die künstlerische/publizistische Leistungen verwerten tragen 30 Prozent und 20 Prozent trägt der Bund. Dieses Finanzierungsprinzip gilt für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.