Welche Leistungen unterliegen der Kuenstlersozialabgabe?

Welche Leistungen unterliegen der Künstlersozialabgabe?

Die Künstlersozialabgabe stellt den „Quasi-Arbeitgeberanteil“ dar, der von allen Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten (Verlage, Theater, Galerien, Werbeagenturen, Schallplattenhersteller, Rundfunkanstalten usw.).

Was gehört alles zur Künstlersozialkasse?

Künstlersozialabgabe: Wer muss zahlen Das sind Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen selbstständiger Künstler/Publizisten in Anspruch nehmen (z. B. Presseagenturen, Theater, Rundfunk, Galerien).

Wie führe ich die Künstlersozialabgabe ab?

Anmeldung bei der Künstlersozialkasse Betriebe, die eine Künstlersozialabgabe zahlen müssen oder regelmäßig künstlerische Aufträge vergeben, müssen sich gemäß KSVG unaufgefordert bei der Künstlersozialkasse anmelden. Das Formular zur Anmeldung finden Sie unter www.künstlersozialkasse.de.

Was ist KSV pflichtig?

Die Künstlersozialabgabe ist für alle Unternehmen Pflicht, die selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen. Dazu gehören nicht nur typische Verwerter wie: Buchverlage, Presseverlage, Presseagenturen, Bilderdienste. Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten.

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?

Die Künstlersozialabgabe beträgt seit 2018 4,2 Prozent. Auch für 2021 wurde dieser Wert festgesetzt.

Für was muss man Künstlersozialabgabe zahlen?

Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Die bietet selbständigen Künstlern und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung wie Arbeitnehmern, indem die Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglicht wird.

Bis wann ist Künstlersozialabgabe fällig?

31. März
Alle abgabepflichtigen Unternehmen müssen der Künstlersozialkasse (KSK) ohne weitere Aufforderung spätestens bis zum 31. März des Folgejahrs die Höhe aller an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte mitteilen.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben