FAQ

Welche Leistungen werden bei der J1 abgedeckt?

Welche Leistungen werden bei der J1 abgedeckt?

Diese Leistungen werden bei der J1 abgedeckt: 1 Überprüfung und ggf. 2 Daneben misst der Mediziner allgemeine Werte wie Größe, Gewicht und Blutdruck. 3 Die Ärzte kontrollieren die Organe und das Skelett, insbesondere die Wirbelsäule. 4 Allgemein überprüft der Arzt den Stand und die Entwicklung der Pubertät. Weitere Artikel…

Welche Fakten gibt es über die J1?

Ärzte erfassen dabei in einem allgemeinen Gespräch den Gesundheitszustand des Jugendlichen. Hier einige Fakten und Wissenswertes über die J1: Die J1 ist keine Pflicht, wird von Medizinern aber sehr empfohlen. Im Schnitt nehmen etwa ein Drittel der Jugendlichen teil.

Wann steht die Früherkennung bei der J1 an?

Zwischen 12 und 14 Jahren steht nach den U-Untersuchungen ein weiterer Gesundheitscheck an. Als Teil des Früherkennungsprogramms werden bei der J1 die körperliche und seelische Gesundheit des Jugendlichen überprüft.

Wie ergänzt die J1 die U-Untersuchungen?

Die J1 ergänzt die zehn U-Untersuchungen, die innerhalb der ersten sechs Lebensjahre eines Kindes stattfinden. Ziel der J1 ist es, Risikofaktoren oder Erkrankungen bei Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und diese zu behandeln.

Was übernimmt die Krankenkasse für die J1?

Die Kosten für die J1 übernimmt die Krankenkasse. Wer sie in Anspruch nehmen will, benötigt lediglich Versicherungskarte und Impfpass. Bei der J1 Untersuchung wird weit mehr gemacht als nur Blutdruck messen. (Bild: Pixabay/Alterio Felines)

Wie kann ein Arzt nur in Deutschland tätig sein?

Wie beschrieben kann ein Arzt nur in Deutschland tätig sein, wenn er über ausreichend Sprachkenntnisse verfügt. Aktuell müssen ein B2 Sprachzertifikat für allgemeine Sprache und ein C1 Fachsprachkenntnis Zertifikat für Medizin nachgewiesen werden. Sprachkurse und Sprachtests gibt es beim Goethe Institut.

Kann ich die J1 in den Warenkorb legen?

In den Warenkorb legen. Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ist eine Früherkennungsuntersuchung für Mädchen und Jungen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren. Sie wurde 1998 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.

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