Welche Mangel beim Hausverkauf angeben?
Typische Mängel oder Schäden eines Gebäudes sind beispielsweise:
- Schimmelbefall.
- Wasserschaden.
- Feuchtigkeit im Keller.
- Holzbockbefall im Dachgeschoss.
- Altlasten (beispielsweise ein vergrabener Öltank im Garten)
- Hausschwamm.
- Verdeckte Risse im Putz oder in der Hauswand.
- Ungezieferbefall.
Welche Rechte bei arglistig verschwiegener Mangel?
Welche Ansprüche können geltend gemacht werden? Im Fall von arglistig verschwiegenen Mängeln können Käufer den Kaufpreis nachträglich mindern oder ganz vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch Nacherfüllungs- und Schadensersatzansprüche sind möglich.
Was muß ich beim Hausverkauf für Unterlagen haben?
Welche Unterlagen für den Hauskauf benötige ich vom Verkäufer?
- Amtliche Flurkarte der Gemeinde.
- Grundbucheinträge und Unterlagen zu eingetragen Grundschulden.
- Grundrisse / Baupläne der Immobilie, Baubeschreibung und Baugenehmigungsurkunde.
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen.
- Energieausweis.
Wann verjähren arglistig verschwiegene Mangel?
b) bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres ab Kenntnis des Anspruchs und des Schuldners (§§195, 199 BGB).
Wie weit sollte der Blick auf die Nachbarn gehen?
Der Blick sollte nicht nur auf die direkten Nachbarn gehen. Ein großer Konkurrent kann auch 2 km entfernt sein und ist in diesem Zusammenhang noch immer viel zu nah. Tipp: Denken Sie bei den Aktionen nicht nur an direkte oder lokale Maßnahmen, auch im Internet können Sie Ihre Konkurrenz ausspionieren und überwachen.
Wie muss der Makler über alle Umstände informieren?
So muss der Verkäufer den Makler über alle Umstände informieren, die für den Verkauf des Objekts wesentlich sind, während der Berliner Immobilienmakler den Verkäufer oder Kaufinteressenten über alle Umstände informieren muss, die aus seiner Sicht für den Auftraggeber relevant sind.
Was ergibt sich aus dem Maklerrecht?
Aus dem Maklerrecht ergibt sich, dass den Makler allenfalls eine Überprüfungspflicht trifft, wenn er konkrete Ansätze feststellt, die es nahelegen, eine Angabe auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Dabei muss er auch die Person des Auftraggebers einbeziehen.
Was darf ein Makler weitergeben?
Insbesondere darf er auch Informationen des Verkäufers und seines Auftraggebers grundsätzlich ungeprüft weitergeben. Vorsicht ist dort angebracht, wo ein Makler aufgrund seiner berufsspezifischen Kenntnisse Angaben als ersichtlich unrichtig, nicht plausibel oder bedenklich einstufen muss.