Welche Maßnahmen kann das Familiengericht ergreifen um kindeswohlgefährdungen abzuwenden?
3: Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Abs. 1 gehören insbesondere: 1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, 2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, 3.
Was ist Paragraph 1666?
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
Welche Personen werden vor dem Familiengericht angehört?
Zeugen/Dritte werden vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht angehört. Ausnahmen bilden hierbei ausschließlich fachbeteiligte Personen wie z.B. Sachverständige, die ein Gutachten erstellt haben. Ein Berechtigter verfasst also einen Schriftsatz oder lässt ihn verfassen und sendet ihn an das zuständige Amtsgericht.
Was ist eine obligatorische Erörterung nach § 157 Abs 1 FamFG?
Bei der Erörterung nach § 157 Abs. 1 FamFG handelt es sich um einen eigenen Verfahrensabschnitt. Mit Blick auf das übergeordnete Beschleunigungsgebot hat daher das Gericht die Möglichkeit, die obligatorische Erörterung gemäß § 155 Abs. 2 FamFG im Anhörungstermin mit der Erörterung nach § 157 Abs. 1 FamFG zu verbinden.
Ist das Erörterungsgespräch veranlasst?
Da das Erörterungsgespräch aber auch veranlasst werden darf, wenn eine Kindeswohlgefährdung (nur) nahe liegt (in diesen Fällen wird vielfach von einem „Erziehungsgespräch“ gesprochen) – etwa, wenn die Eltern bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos nicht mitwirken (§ 8a Abs.
Ist das Mitbringen eines Familienmitglieds möglich?
Auch das Mitbringen eines Familienmitglieds, des neuen Partners oder eines Freundes ist nicht möglich und wird in aller Regel vom Richter/von der Richterin abgelehnt werden. Außer einem Anwalt wäre ansonsten lediglich noch das Mitbringen eines Beistandes möglich (vgl.
https://www.youtube.com/watch?v=XQUKiltzGGI