Welche Medikamente steuerlich absetzbar?
Aufwendungen für Arzneimittel sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn sie vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet wurden. Viele der nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel stehen auf der sog. Negativliste, die der Arzt nicht zu Lasten der Krankenkasse verordnen darf (Bagatellarzneien).
Sind nicht verschreibungspflichtige Medikamente steuerlich absetzbar?
Aspirin, Nasenspray, Hustensaft: Wer seine Hausapotheke ohne Rezept mit Medikamenten aufstockt, kann die Kosten dafür nicht von der Steuer absetzen.
Welche Krankheitskosten kann man von der Steuer absetzen?
Ausgaben für Brillen, Zahnersatz, Physiotherapie oder Akupunktur sind typische Krankheitskosten, die Du als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen kannst….So sieht die Abstufung aus:
- bis 15.340 Euro,
- mehr als 15.340 Euro bis 51.130 Euro sowie.
- mehr als 51.130 Euro.
Wie viel Mehrwertsteuer auf Medikamente?
Der ermäßigte Steuersatz blieb seit 1983 bis jetzt konstant bei 7 Prozent. Übringens: Wird ein Nahrungsergänzungmittel als Arzneimittel beworben, muss der Hersteller dafür den vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent entrichten. Die Mehrwertsteuer macht etwa ein Drittel des staatlichen Gesamtsteueraufkommens aus.
Wie hoch ist der Freibetrag für Medikamente?
Im Jahr 2020 musste ein Patient laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände durchschnittlich 3 Euro pro Arzneimittel beisteuern. Damit die Zuzahlungen niemanden finanziell überfordern, gibt es eine individuelle Belastungsgrenze. Sie beträgt 2 Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens.
Können IGeL Leistungen von der Steuer abgesetzt werden?
Werden sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch genommen, sind die Kosten zudem nur selten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Auch bei IGeL gilt: Abziehbar sind nur Aufwendungen, die dazu dienen, eine Krankheit zu heilen oder deren Folgen erträglicher zu machen.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen?
Eigenanteil: Die zumutbare Belastung
| Ges.d.E. bis 15.340 Euro | Ges.d.E. über 51.130 Euro | |
|---|---|---|
| kein Kind und es gilt der Grundtarif | 5 % | 7 % |
| kein Kind und es gilt der Splittingtarif | 4 % | 6 % |
| ein oder zwei Kinder | 2 % | 4 % |
| drei oder mehr Kinder | 1 % | 2 % |