Welche Meldung bei Krankengeldbezug?
Eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die zum Beispiel durch den Bezug von Krankengeld unterbrochen wird, muss der Arbeitgeber keine Abmeldung, sondern eine Unterbrechungsmeldung erstatten. Eine Abmeldung muss nur dann erstattet werden, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Unterbrechung aufgelöst wird.
Wann ist eine Unterbrechungsmeldung zu erstellen?
Die Unterbrechungsmeldung ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung zu erstatten. Die Abmeldung ist mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung zu erstatten.
Wann vor Vertragsende arbeitslos melden?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich spätestens drei Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Sonst kann es zu einer Sperrzeit kommen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Wann kann man sich gegen die Kündigung wehren?
Der Arbeitnehmer kann sich mit der Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren. Die Frist zur Erhebung der Klage beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Die Kündigungsschutzklage ist auch das Mittel der Wahl, um sich als Arbeitnehmer eine gute Ausgangsposition für eine hohe Abfindung zu verschaffen.
Welche Informationen sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzutragen?
Das Gesetz regelt im § 312 SGB III, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber vor allem die folgenden Informationen in die Arbeitsbescheinigung einzutragen sind: Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Beginn, Ende, Unterbrechung und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Wann beginnt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Wann die Frist beginnt, ist gemäß Arbeitsrecht in der Regel im Arbeitsvertrag nachzulesen. In diesem haben Sie zu Beginn einen gewissen Zeitraum vereinbart. Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf Ihnen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen längeren Zeitraum aufbrummen als sich selbst.
Ist die Kenntnis des Beendigungszeitpunktes länger als 3 Monate?
Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als 3 Monate, haben Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes dort zu melden.