Welche Methoden gibt es zur Unternehmensbewertung?
Sowohl in der Theorie als auch in der Praxis gibt es eine Reihe von Methoden zur Unternehmensbewertung. Im Prinzip gibt es drei Arten, wie der Wert eines Unternehmens ermittelt werden kann: Substanz, Erfolg bzw. Kapital und Markt. Diesen Bewertungsarten lassen sich die unterschiedlichen Methoden zuordnen:
Was ergibt sich aus der Unternehmensbewertung?
Die ertragsorientierten Methoden der Unternehmensbewertung unterstellen, dass sich der reale Unternehmenswert im Wesentlichen aus dem Potenzial eines Unternehmens, zukünftig Gewinne zu erwirtschaften, ergibt.
Wie prüfen und analysieren sie ein Unternehmen?
Sie prüfen und analysieren ein Unternehmen im Hinblick auf finanzielle, steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Belange. Aber auch unternehmensinterne Prozesse oder Aspekte wie die Unternehmenskultur können bei der Due Diligence eine wichtige Rolle spielen und im Zweifel auch Ausschlusskriterien sein.
Wie viel wert ist ein Unternehmen?
Diese Methode geht davon aus, dass das Unternehmen gerade so viel wert ist, wie die Summe der Teile, aus denen es besteht. Nach der Substanzwert-Methode entspricht der Unternehmenswert dem Liquidationswert, also dem Markt-/Verkehrswert des Firmenvermögens (Geräte, Vorräte und anderer Dinge) abzüglich der Schulden.
Was ist Ziel der Bewertung?
Ziel der Bewertung sind beispielsweise die Vorbereitung planerischer Entscheidungen oder die Auswahl geeigneter „Werkzeuge“ für ordnungspolitische Maßnahmen. Von der Reichweite der Entscheidung hängt es ab, welche sachlichen Informationen und Wertschätzungen in die Bewertung eingehen sollen (Systemabgrenzung).
Was ist ein vereinfachtes Bewertungsverfahren?
Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Nach dem Bewertungsgesetz (geregelt in §§ 199 ff. BewG) ist das vereinfachte Ertragswertverfahren ein mögliches Verfahren für die Bewertung von Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften.
Was sind die Grundlagen einer verbalen Bewertung?
Bei der verbal-argumentativen Bewertung werden die Vor- und Nachteile, der Schaden und Nutzen sowie die Stärken und Schwächen des Bewertungsgegenstandes gegenübergestellt [vgl. UBA, 1992]. Die Basis des Abwägens bilden die festgesetzten Ziele der Bewertung.