Welche Möglichkeiten hat der Staat für Kindergeld eingeführt?
Der Staat hat verschiedene Möglichkeiten eingeführt, wie er Familien und insbesondere deren Nachwuchs fördern möchte. Die beliebteste Variante ist dabei das Kindergeld, weil es sich um eine direkte monatliche Unterstützung handelt, die entsprechend genutzt werden kann.
Wie können sie das Kindergeld für ihre Kinder bekommen?
Kindergeld können Sie für Ihre Kinder bekommen, wenn diese in Deutschland, in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz wohnen und gemeldet sind. Das Kindergeld ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit Ihrer Kinder. für Ihre Pflegekinder unter bestimmten Voraussetzungen.
Wie ist der Anspruch auf Kindergeld entscheidend?
Für alle anderen Ausländer ist der Aufenthaltstitel entscheidend für den Anspruch auf Kindergeld. Entscheidend für den Anspruch ist hierbei der § 1 Abs. 3 BKGG.
Ist der Kindergeldanspruch älter als 18 Jahre?
Wenn der Nachwuchs älter als 18 Jahre ist, wird der Kindergeldanspruch komplizierter. Es wird nur noch jenen gewährt, die eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen und sich weiterbilden. Über das 25. Lebensjahr hinaus gibt es in Normalfall kein Kindergeld mehr, selbst wenn das Kind noch studiert oder noch keinen Arbeitsplatz gefunden hat.
Wie hoch ist das Kindergeld in der Familie?
Die Kindergeld Höhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie. Für die ersten beiden Kind gibt es jeweils noch gleich viel Kindergeld. Ab dem dritten Kind gibt es dann schon etwas mehr Geld von der Familienkasse.
Wie steht das Kindergeld bei der Ex-Frau zu?
Wenn das Kind aus erster Ehe bei der Ex-Frau lebt, steht auch ihr das Kindergeld zu und der Vater bekommt kein Geld für dieses Kind aus erster Ehe ausgezahlt. Dennoch wird es bei der Berechnung der Kindergeld Höhe für die anderen beiden Kinder aus zweiter Ehe als Zählkind berücksichtigt.
Wann entsteht der Anspruch auf Kindergeld?
Der Anspruch auf Kindergeld entsteht in dem Monat, in dem das Kind geboren wird. Der Kindergeldanspruch besteht in jedem Fall, bis das Kind, das 18 Lebensjahr vollendet hat.