Welche Ölheizungen müssen ausgetauscht werden?
Das GEG schreibt in § 72 eine Austauschpflicht für viele 30 Jahre alte Ölheizungen oder Gasheizungen vor. Die Austauschpflicht gilt für Heizungen mit einem Konstanttemperatur-Kessel und einer Nennleistung von 4 bis 400 kW.
Warum keine Ölheizung mehr?
Die Bundesregierung hat im Oktober 2019 das neue Klimapaket beschlossen. Es sieht in besonderem Maße Energieeinsparungen vor, eine Abgabe für CO2 und außerdem ein mögliches Verbot für Ölheizungen. Ziel der Maßnahmen soll es sein, den Ausstoß von klimaschädlichen Abgasen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent zu reduzieren.
Hat eine Öl brennwertheizung noch Zukunft?
Bis zum Ende 2025 steht auch einer Modernisierung von „Öl auf Öl“ nichts im Wege. Ab 2026 ist es weiterhin möglich, Öl-Brennwerttechnik als Hybridsystem neu installieren zu lassen. Gekoppelt mit erneuerbarer Energie hat die Ölheizung also durchaus Zukunft.
Wann muss eine Heizung ausgetauscht werden?
Ein Heizkessel muss nach 30 Jahren Betrieb in der Regel ersetzt werden. So sieht es die Energieeinsparverordnung EnEV vor. Vor dem Jahr 1989 eingebaute Heizungen müssen 2019 erneuert werden.
Kann man Ölheizung durch Wärmepumpe ersetzen?
Ist die alte Ölheizung oder Gasheizung noch funktionsfähig, dann ist eine zusätzliche Luft-Wärmepumpe eine überlegenswerte Alternative. Sie arbeitet zwar nicht so effizient wie Erd- oder Wasser-Wärmepumpen, allerdings kann die alte Ölheizung oder Gasheizung bei Spitzenbedarf im Winter zugeschaltet werden.
Soll man jetzt noch eine Ölheizung einbauen?
Ein generelles Verbot von Ölheizungen gibt es nicht. Bestehende Anlagen dürfen weiterhin betrieben werden. Der Einbau von neuen Ölkesseln ist ab 2026 allerdings nicht mehr erlaubt. Das bedeutet: Bis Ende 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut und in Betrieb genommen werden.