Welche Papiere brauche ich um ein Auto zu versichern?
gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung. die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung. die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gegebenenfalls eine Feinstaubplakette.
Wer darf mein Auto fahren wenn ich dabei bin?
Grundsätzlich dürfen nur Personen einen Pkw nutzen, wenn der Halter sie als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben hat. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Fahrer können namentlich benannt oder über die Zugehörigkeit zum Halter angegeben werden, z. B. als Partner oder volljähriges Kind.
Welche Personen sind in der Kfz Versicherung versichert?
In Ihrer Autoversicherung (Kfz-Versicherung) sind versichert: der Versicherungsnehmer (=Zulassungsbesitzer), der berechtigte Lenker oder die berechtigte Lenkerin des Kfz. Das ist die Person, die das Fahrzeug mit dem Einverständnis (mit dem Willen) des Fahrzeughalters zum Zeitpunkt eines Schadenfalles lenkt.
Wer haftet bei Unfall mit geliehenem Auto?
Bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners genauso, als wenn der Fahrzeughalter selbst gefahren wäre.
Wer haftet bei Schaden am Leihauto?
Wenn jemand anderes den Schaden an deinem Mietwagen verursacht hat, ist die Haftpflichtversicherung dieser Person für die Reparaturkosten verantwortlich. Wenn du selber schuld bist, kannst du (wenn möglich) entweder deine Kfz-Versicherung nutzen oder die Reparaturkosten selber übernehmen.
Was muss ich tun wenn ich ein Auto beschädigt habe?
sofortiges Anhalten und die Verständigung suchen nach einem Unfall. wenigstens 30 Minuten am Unfallort auf einen abwesenden Fahrzeughalter warten oder dich direkt bei der Polizei melden. auf jeden Fall die Polizei sofort informieren, wenn der Fahrzeughalter, dessen Fahrzeug du beschädigt hast, nicht auftaucht.
Was fällt unter parkschaden?
Wann spricht man von einem Parkschaden? Darunter versteht man Schäden, die entstehen, wenn ein haltendes oder geparktes Fahrzeug durch ein unbekanntes Fahrzeug berührt wird. Daraus folgt, dass bei einer Kollision mit einem anhaltenden Fahrzeug kein Parkschaden vorliegt.