Welche Personen schützt die Dsgvo?
Nach Art. 1 Abs. 2 DSGVO schützt die DSGVO die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Welches Grundrecht schützt die Daten von Personen?
Nach Artikel 8 der Grundrechtecharta hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
Wessen Daten schützt die Dsgvo?
Die DSGVO schützt ausschließlich die Daten natürlicher Personen. Die Daten juristischer Personen fallen nicht unter den Anwendungsbereich. Ebenfalls ausgenommen sind Privatpersonen, die personenbezogene Daten speichern.
Welche Art von Daten schützt das BDSG nicht?
Unter den Datenschutz bzw. das Bundesdatenschutzgesetz fallen keine Daten von juristischen Personen, also beispielsweise Angaben einer GmbH.
Welche der folgenden Personen oder Personengruppen wird vom BDSG geschützt?
Nach § 3 Abs. 9 BDSG sind folgende Daten besonders zu schützen: Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
Für welche Behörden gilt das BDSG?
Das BDSG gilt uneingeschränkt für nicht-öffentliche Stellen sowie die öffentlichen Stellen des Bundes. Das Bundesdatenschutzgesetz findet keine Anwendung bei öffentlichen Stellen der Länder sowie bei den Kirchen.
Welche Daten sind nicht geschützt?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer …
Was sagt das Datenschutzgesetz aus?
Bundesdatenschutzgesetz: Zusammenfassung der wesentlichsten Inhalte. Das Bundesdatenschutzgesetz reguliert den Umgang mit personenbezogenen Daten in öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen. Neben den hinterlegten Daten erhält er auch Auskunft zu den Empfängern der Daten und dem Zweck der Speicherung.
Welche der folgenden Daten sind personenbezogen und fallen daher unter den Datenschutz?
Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit des Betroffenen hervorgehen.
In welcher Form schützt das Bundesdatenschutzgesetz die personenbezogenen Daten?
1 BDSG sind personenbezogene Daten „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)“. In diesem Sinne schützt das Bundesdatenschutzgesetz eben die persönlichen Daten, die bestimmte Rückschlüsse auf eine Person zulassen.
Welche Daten werden nicht von der Dsgvo geschützt?
Daten gelten nur dann als personenbezogen, wenn sie sich auf eine natürliche Person beziehen. Ausschlaggebend ist lediglich die Verarbeitung von Daten von EU-Bürgern. Juristische Personen wie Gesellschaften, Vereine oder Stiftungen fallen nicht unter die Definition und sind damit nicht durch die DSGVO geschützt.
Was sind keine personenbezogene Daten Beispiele?
Einzelangaben über juristische Personen, wie Kapitalgesellschaften oder eingetragene Vereine, sind keine personenbezogenen Daten. Das sind zum Beispiel Gesundheitsdaten, Daten über die ethnische Herkunft sowie religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen.
Unter welchen Bedingungen dürfen Kundendaten an Dritte weitergegeben werden?
Gemäß Datenschutz dürfen Kundendaten nur dann weitergegeben werden, wenn der Betroffene hierin eingewilligt hat, die Daten öffentlich zugänglich sind oder aber die berechtigten Interessen des Unternehmens die des Betroffenen nachweislich überwiegen.
Wann ist eine Weitergabe von personenbezogenen Daten zulässig?
Grundsätzlich dürfen Daten, die von einem Verantwortlichen für seine eigenen Zwecke verarbeitet werden nicht ohne Einwilligung des Betroffenen an Dritte weitergegeben werden. Ausnahmen zu diesem Grundsatz finden sich in Art 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wann ist eine Person identifizierbar?
Die Betroffenen sind identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden können, die Ausdruck der physischen, physiologischen.
Wer kann Verantwortlicher im Sinne der Dsgvo sein?
Stattdessen definiert die DSGVO (Artikel 4) den Verantwortlichen als „die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“.